Die Niederschrift über das Ergebnis der Versammlung der Jagdgenossenschaft Mettlach, die am 25.03.2025 im Versammlungsraum EG im Rathaus Mettlach stattgefunden hat, liegt gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mettlach
in der Zeit vom 22. April 2025 bis zum 05. Mai 2025
während der Dienststunden in Zimmer 301 des Rathauses Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, aus.
Die Jagdgenossenschaft Mettlach beschloss im Rahmen der Haushaltsberatungen, den verbleibenden Jagdpachterlös der Gemeinde Mettlach zum Ausbau und zur Unterhaltung von Feld- und Waldwegen, dem Bau von Weisergattern, der Erstellung eines Verbissgutachtens und der Anschaffung eines Jagdkatasters zur Verfügung zu stellen. Zuweisungen an die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Orscholz sowie an die Forstverwaltung sind ebenfalls beschlossen worden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 4 der Satzung kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zustimmte, die Auszahlung seines Anteiles verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Mettlach, 10. April 2024
Der Jagdvorsteher
Daniel Kiefer