Bebauungsplan “Neues Quartier Mosaikfabrik” mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mettlach
5.2 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB;
5.3 Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB;
5.4 Feststellungsbeschluss der FNP-Teiländerung
Für die bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt thematisierte innerörtliche Entwicklung der Industriebrache „Mosaikfabrik“ zu einem mischgenutzten Quartier muss planungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplans „Neues Quartier Mosaikfabrik“ und -parallel- die Teiländerung des Flächennutzungsplanes angestoßen werden. Hierzu wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.05.2024 die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, die Entwurfsannahme sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher eingeleitet. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Beteiligungsschritten im Rahmen der Anhörung haben sich keine Änderungen in den Grundzüge der Planung ergeben. Dem Bauausschuss lag das Abwägungsmaterial zur weitergehenden Prüfung und Würdigung vor. Dieser hat dem Gemeinderat nach Vorberatung empfohlen, den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanteiländerung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Auch der Ortsrat Mettlach hat sich im Rahmen seiner Anhörung hierzu positiv positioniert.
Zum weiteren Verfahrensgang berichtete Bürgermeister Kiefer ergänzend, dass der Vorhabenträger nach dem Satzungsbeschluss zeitnah in die Feinplanung dieses städtebaulichen Großprojekt einsteigen werde. Die Umsetzung sei in drei Bauabschnitten geplant. Idealerweise könnten auf dem Gelände damit in 1 ½ bis 2 Jahren die ersten Bauten entstehen. Darauf könne die Gemeinde durchaus stolz sein, denn mit diesem Projekt werde in Mettlach ein weiterer und wichtiger Mosaikstein für die Umgestaltung der Ortslage Mettlach gesetzt.
Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) sah dies ebenso und bezeichnete die städtebauliche Entwicklung auf der Industriebrache “Mosaikfabrik” hin zu einem Wohn-Quartier als eines der größten Entwicklungsprojekte für Mettlach. Im Ortsteil Mettlach werde so Wohnraum für einige 100 Menschen mit einem nachhaltigen Transformationsprojekt geschaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
- den vorliegenden Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen;
- den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Neues Quartier Mosaikfabrik“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung samt den dazugehörenden Anlagen und dem Umweltbericht;
- die Billigung der vorliegenden Planunterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettlach für den Bereich des Bebauungsplanes „Neues Quartier Mosaikfabrik“ (Feststellungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis jeweils:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Radverkehrskonzept der Gemeinde Mettlach; Verabschiedung
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.02.2023 das Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für den Alltagsradverkehr in der Gemeinde Mettlach beauftragt. Durch das Planungsbüro wurden hierzu zunächst sämtliche Strecken befahren, eine Grundlagenermittlung durchgeführt und ein Wunschliniennetz erarbeitet. Anschließend wurde eine Online-Befragung der Bürger*Innen der Gemeinde Mettlach durchgeführt, um u. a. Erkenntnisse über die Fahrradnutzung, die Attraktivität der Radwege, Sicherheitsaspekte abzufragen. Aus den ermittelten Daten konnte der erste Entwurf des klassifizierten Radverkehrsnetzes für die Gemeinde Mettlach erstellt werden, der dann mit den Nachbargemeinden, der Straßenverkehrsbehörde, dem Landesbetrieb für Straßenbau sowie dem ADFC und verschiedenen Radverkehrsvereinen/-clubs abgestimmt bzw. angepasst wurde. In einem Bürgerworkshop hatten dann Bürger*Innen die Möglichkeit, Anregungen und Anpassungswünsche in die Planung einzubringen. Anschließend erfolgte eine Festlegung des Radverkehrsnetz in Klassifizierungsstufen (Pendlerrouten, Basisrouten und Verdichtungsnetz). Diese Ergebnisse wurden in der Entwurfsfassung dem Gemeinderat und den Ortsräten insbesondere bezüglich des Maßnahmenkatasters und der Priorisierung zur Stellungnahme vorgestellt. Sodann hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2025 nach eingehender Vorberatung dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den abschließenden Entwurf des Radverkehrskonzeptes unter Berücksichtigung der Priorisierung aus dem Ortsrat Orscholz zu beschließen.
Der Vorsitzende verwies auf den umfassenden Bericht des Planungsbüros und die Aussprache im Bauausschuss. Weitergehende Informationen hierzu würden für die interessierte Öffentlichkeit auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt. Mit dem vorliegenden Radverkehrskonzept stehe der Gemeinde nun ein Handwerkskasten für die künftigen Umsetzungsentscheidungen zur Verfügung, allerdings immer in den Grenzen der ungünstigen Topographie des Gemeindegebiete. Tatsächlich werde eine Anbindung der höhergelegenen Ortsteile an den Bahnhof oder Arbeitsort Mettlach für den Alltagsverkehr schwierig realisierbar bleiben. Trotzdem könne es gelingen, einfachere Streckenabschnitte, beispielsweise von Orscholz in Richtung Weiten oder Tünsdorf, umzusetzen. Aufgrund der sehr zeitintensiven Planfeststellungsverfahren des Landes dürfe man aber diesbezüglich nicht von kurzfristigen Realisierungszeiträumen ausgehen. Für die Politik sei das jetzt vorliegende Radverkehrskonzept in jedem Fall eine wichtige Grundlage, um im Verlauf der kommenden Jahre im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Priorisierungen festzulegen und Finanzmittel für notwendige Baumaßnahmen einzuplanen.
Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) hielt es für wichtig und gut, dass die Konzeptentwicklung mit dem heutigen Ratsbeschluss abgeschlossen werden könne, wenn auch, nach seiner Auffassung, eine umfassende Umsetzung zugunsten des Alltagsradverkehrs voraussichtlich ein Projekt für die nächsten 20 Jahre werde. Ziel müsse es zunächst sein, durch Ausschilderung und überschaubare Maßnahmen Verbesserungen im Alltagsradwegenetz zu erreichen.
Auch Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) verwies auf eine Projektlaufzeit von ca. 20 Jahren und forderte von der Verwaltung die Umsetzung kurzfristig realisierbarer Maßnahmen ein, um für die Radfahrer an sicherheitsrelevanten Stellen mit vertretbarem Aufwand die Risiken abzumildern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verabschiedung des Radverkehrskonzeptes bestehend aus dem Abschlussbericht, dem Maßnahmenkataster sowie der dazugehörigen Kartenanhänge in der abschließend vorliegenden Entwurfsfassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 4
Schlussabrechnung zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen “Ortszentrum Mettlach” und “Ortskern Orscholz”
Die Gemeinde Mettlach legte 1980 für die Ortsmitte von Mettlach das Sanierungsgebiet „Ortszentrum Mettlach“ fest. Die Sanierungssatzung wurde 2021 rechtskräftig aufgehoben. Während der mehr als 40-jährigen Laufzeit konnten unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (Bundes- und Landes-Mittel) zahlreiche städtebaulichen Missstände beseitigt werden, indem eine Vielzahl baulicher Maßnahmen umgesetzt wurde. Die Sanierungsmaßnahmen resultierten u. a. auch aus dem Bau der neuen Bundesstraße B51 sowie dem Ausbau und der Schiffbarmachung der Saar.
Als wesentliche Maßnahmen sind zu nennen:
| – | Modernisierung und Instandsetzung des Rathauses |
| – | Gestaltung des Rathausvorplatzes und Teilausbau der Freiherr-vom-Stein-Straße |
| – | Errichtung der Salzbadterrasse |
| – | Ausbau der Bochstraße und des Prälat-Koll-Weges, Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Straße zur Fußgängerzone |
| – | Neugestaltung des Marktplatzes |
| – | Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Schiffsanlegestelle und der B51/L176 |
| – | Herstellung des Tourismusparkplatzes |
| – | Zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe und Gebäudeabrisse |
| – | Modernisierung zahlreicher privater Gebäude im Rahmen einer Modernisierungsrichtlinie |
Auch in der Ortsmitte von Orscholz wurde eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt. Die Gemeinde Mettlach legte 1990 das Sanierungsgebiet „Ortskern Orscholz“ fest. 2005 wurde das Gebiet durch das Sanierungsgebiet „Erweiterung Ortskern Orscholz“ räumlich ergänzt. Die Sanierungssatzungen wurden 2021 rechtskräftig aufgehoben. Während der mehr als 30-jährigen Laufzeit konnten auch mit Städtebauförderungsmitteln eine Vielzahl baulicher Maßnahmen umgesetzt wurde. Als wesentliche Maßnahmen sind zu nennen:
| – | Neugestaltung des Dorfplatzes |
| – | Neugestaltung des Parkplatzes in der Gartenfeldstraße |
| – | Umbau und Erweiterung des Anwesens „Alte Schule“ |
| – | Neugestaltung der Kaiserstraße, der Cloefstraße sowie der Gartenfeldstraße |
| – | Zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe und Gebäudeabrisse |
| – | Modernisierung zahlreicher privater Gebäude im Rahmen einer Modernisierungsrichtlinie |
Sowohl für die Sanierungsmaßnahme „Ortszentrum Mettlach“ als für die „Ortskern Orscholz“ wurden nach Aufhebung der Sanierungsgebiete alle Ausgaben und Einnahmen in einer Schlussabrechnung gegenübergestellt und fristgerecht dem Fördermittelgeber der Städtebauförderung (MIBS) zur Prüfung vorgelegt. Im Zuge der Erarbeitung der Schlussabrechnung zeigte sich, dass während der jahrzehntelangen Laufzeit der Sanierungsmaßnahmen nicht alle Einnahmen, vorrangig die aus Grundstücksverkaufserlösen, vollständig dem Innenministerium dargelegt wurden. Diese Einnahmepositionen wurden nun im Zuge der Schlussabrechnung einbezogen.
Eine umfassende Bewertung der Schlussabrechnung, insbesondere auch hinsichtlich der möglichen Erhebung von Ausgleichsbeträgen gegenüber den Grundstückseigentümern, ergab folgendes zusammengefasstes Ergebnis:
| – | Die förderrechtliche Prüfung der Schlussabrechnung zu den beiden Sanierungsmaßnahmen „Ortszentrum Mettlach“ und „Ortskern Orscholz“ kommt voraussichtlich zu dem Ergebnis, dass jeweils ein Einnahmenüberschuss eintritt, aus dem eine Rückzahlungspflicht von Fördermitteln in Höhe von insgesamt voraussichtlich rd. 437.000,00 € resultiert. Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von voraussichtlich vier Wochen tritt zudem eine Verzugsverzinsung von 7,27% ein. |
| – | Die Sanierungsgebiete „Ortszentrum Mettlach“, „Ortskern Orscholz“ sowie „Erweiterung Ortskern Orscholz“ wurden jeweils im sog. „umfassenden“ Verfahren festgelegt. Daraus erwächst für die Gemeinde die Pflicht, zur Ausfinanzierung einen Ausgleichsbetrag von den privaten Grundstückseigentümern zu erheben. |
| – | Die Gemeinde kann von der Pflicht zur Ausgleichsbetragserhebung absehen, wenn sowohl der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrags in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht als auch eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachtlich ermittelt worden ist („Bagatellregelung“). |
| – | Unter Anwendung der seitens des MIBS vorgegebenen Berechnungsparameter kann im Sanierungsgebiet „Ortszentrum Mettlach“ die Bagatellregelung nicht zur Anwendung kommen, da der Aufwand für die Erhebung der dort erzielbaren Ausgleichsbeträge niedriger als die Ausgleichsbeträge selbst ist. |
| – | Unter Anwendung der seitens des MIBS vorgegebenen Berechnungsparameter kann in den Sanierungsgebieten „Ortskern Orscholz“ sowie „Erweiterung Ortskern Orscholz“ die Bagatellregelung sehr wohl zur Anwendung kommen, da der Aufwand für die Erhebung der dort erzielbaren Ausgleichsbeträge höher als die Ausgleichsbeträge selbst ist und zusätzlich die Geringfügigkeit der Bodenwerterhöhungen gutachterlich bestätigt ist. |
Der Gemeinderat Mettlach hat demnach zu entscheiden, ob sie für das Sanierungsgebiet „Ortszentrum Mettlach“ Ausgleichsbeträge erhebt.
Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen kann grundsätzlich innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Sanierung erfolgen. Als Abschluss gilt das Datum der rechtskräftigen Aufhebung der Sanierungssatzung. Für das Sanierungsgebietes „Ortszentrum Mettlach“ müsste demnach die Erhebung von Ausgleichsbeträgen bis zum 06.10.2025 und für das Sanierungsgebietes „Erweiterung Ortskern Orscholz“ bis zum 18.11.2025 erfolgen. Zudem sollte bei einer Entscheidung zugunsten der Erhebung von Ausgleichsbeträgen die Sanierungssatzungen noch einmal unter juristischer Begleitung überprüft werden.
Der Bauausschuss hat zu dieser komplexen Thematik eingehend beraten und letztlich die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, der Argumentation zur Bagatellregelung folgend keine Ausgleichsbeträge zu erheben.
Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) unterstützte in seinem Redebeitrag die Ausschussempfehlung, auf die Ausgleichsbeiträge zu verzichten. Dabei verwies er u. a. auf die Verwerfungen aufgrund der teilweise über 40 Jahre andauernden Verfahrenslaufzeiten ebenso wie auf den damit einhergehenden unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
| • | im Sanierungsgebiet „Ortskern Orscholz“ sowie „Erweiterung Ortskern Orscholz“; |
| • | im Sanierungsgebiet „Ortszentrum Mettlach“ |
unter Zugrundelegung der im Sachverhalt aufgeführten Punkte zur Bagatellregelung keine Ausgleichsbeträge zu erheben und die Finanzierung der Rückzahlung in Höhe von voraussichtlich 437.000 € über den Investitionshaushalt 2025 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Auftragsvergaben (Ergebnisse aus der nicht-öffentlichen Sitzung)
a) Sanierung der Kapellenstraße in Wehngen; 1. Bauabschnitt
Im Ortsteil Wehingen soll die Kapellenstraße komplett erneuert werden. Im Zuge der Gesamtmaß-nahme werden die bestehenden Mischwasserkanäle, die Wasserleitungen inklusive der erforderlichen Hausanschlüsse sowie der gesamte Straßenkörper einschließlich Gehwegen erneuert. Die hierzu erforderlichen Bauleistungen für den ersten Bauabschnitt, welcher sich vom Ortseingang (in Höhe des Pferdehofes) bis zur Vogelsbergstraße erstreckt, wurde öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Auftragsvergabe der Bauleistung an die Bauunternehmung Meiers GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 1.332.715,12 € zu vergeben.
b) Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung; Planungsleistungen
Aus dem Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 01.01.2024 erwächst die Verpflichtung der Gemeinde Mettlach, bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, die beste und effizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermitteln und einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Ab-wärme oder eine Kombination dieser zu leisten. Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, soll mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich im Vorgriff auf den Haushalt 2025, die Auftragsvergabe zum Angebotspreis von 60.800,00 € (brutto) an die Firma EWR Climate Connection GmbH.
c) Erstellung einer Treibhausgasbilanz und einer Potenzialanalyse im Rahmen der Erstellung
eines Klimaschutzkonzepts; Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, im Vorgriff auf den Haushalt 2025, die Auftragsvergabe zur Erstellung einer Treibhausgasbilanz und einer Potenzialanalyse im Rahmen der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts zum Angebotspreis von 16.065,00 € (brutto) an die EnergyEffizienz GmbH.