Die Erstellung des ersten Entwurfs des Haushalts 2026 war wie in den Vorjahren auch geprägt durch die Vorgaben des Saarlandpaktes und der aktuellen Oktober-Steuerschätzung 2025 mit der Fortschreibung der Werte der vom Innenministerium vorgegebenen Normalentwicklung für die Gemeinde Mettlach.
Bekanntermaßen geht das „strukturelle zahlungsbezogene Defizit" bereits auf das Jahr 2014 zurück und musste bis 2024 weiterhin um jährlich 10 % zurückgeführt werden.
Dies bedeutete für die Gemeinde Mettlach, dass der Spardruck alleine hierdurch um 84.000 € p.a. stieg, allerdings war diese sichtbezogene Steigerung auf den Zeitraum bis zum 31.12.2024 begrenzt.
Mit dem Konstrukt der sog. Normalentwicklung werden die Positionen Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen jährlich auf einen fortgeschriebenen Mittelwert der letzten Jahre festgesetzt.
Betroffen sind auf der Auszahlungsseite auch die Kreis-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage. Mit dieser Regelung werden Schwankungen in diesen relevanten Positionen ausgeglichen, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann.
Verstärkt wurde der Spardruck erneut immens vor allem durch die seit 2024 rasant ansteigende Kreisumlage, welche sich jahresbezogen von 2021 bis heute um mehr als 5 Mio. € p.a. erhöht hat. Zudem wird diese Entwicklung schon seit 2025 nicht mehr durch die Normalentwicklung abgefedert. Allein gegenüber 2025 steigt die Kreisumlage um erneut 1,7 Mio. €, was die Erstellung eines vom Zahlenwerk her gesehen seriösen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurfes nahezu unmöglich gemacht hat.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen im Planungsbereich insgesamt um weitere rd. 540.000 € gegenüber dem Vorjahr, was ebenfalls eine erhebliche Belastung für den kommenden Haushalt darstellt.
Die Einführung einer (jährlich steigenden) Mindesttilgung gem. § 4 I des Gesetzes über den Saarlandpakt verschärft die Notwendigkeit einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsplanung. Sie ist ab dem Jahr 2020 jährlich zusätzlich zu erwirtschaften und soll den Restbestand der Kassenkredite bis zum 31.12.2064 vollständig abbauen.
Die Einhaltung der Defizitobergrenze wird weiterhin auf Basis der Finanzrechnung überprüft (strukturell zahlungsbezogenes Ergebnis gem. § 8 Saarlandpaktgesetz); im Falle einer Nichteinhaltung sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Der Gemeinderat hatte die Teilnahme am Saarlandpakt bereits im Januar 2020 beschlossen; somit ist die Gemeinde Mettlach bei der Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan an diese zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Dem Grunde nach wird das Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit um die o.g. Schwankungen relativiert. Hiervon sind die Kredittilgungen für die Investitionskredite und die Mindesttilgung gem. Saarlandpakt zu bestreiten. Erst dann gilt der Haushalt als genehmigungsfähig. Bei der Wahl der Mittel ist die Gemeinde frei.
Ergebnishaushalt:
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2024 waren bei den Ortsratsbudgets 2025 insgesamt 179.525 € anstelle von 11.682 € eingeplant worden.
Aufgrund in diesem Bereich nach den Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlicher Nachbesserungen bei der Planung wurde 1/3 der jeweiligen Gesamtsumme dem investiven Haushalt bei der Planung zugeordnet, insgesamt 60.000 €.
Gegenüber den Mindererträgen bei den Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von etwa 1.120.000 € gegenüber 2025 (v.a. bedingt durch geplante Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahresansatz) erhöhen sich die Einnahmen aus Zuwendungen um ca. 193.000 €. Die übrigen Einnahmepositionen des Ergebnishaushaltes gleichen sich in etwa aus in den Vergleichen zum Vorjahr. Bei den Aufwendungen mussten aufgrund der bereits erwähnten Ausgabensteigerungen bei der Kreisumlage und bei den Personalkosten und Versorgungsleistungen die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen um 1,91 Mio. € gesenkt werden. Bei den sonstigen Auszahlungen konnten trotz aller Bemühungen nur ca. 115.000 € eingespart werden, wobei dieser Effekt durch um 124.000 € steigende Zinsaufwendungen gleich wieder zunichte gemacht wird.
Investiver Haushalt:
Insbesondere aufgrund des Umstandes, dass für alle kommunalen Pflichtaufgaben im investiven Bereich die Sonderkreditfähigkeit angeführt werden kann, konnte die Einhaltung der im folgenden noch näher erläuterten Kreditobergrenze bewirkt werden.
Neben dem Gigabitausbau, Maßnahmen am Rathaus Mettlach, an Kindergärten und an Schulen ist weiterhin der Stadtumbau West mit Folge- und Abschlussmaßnahmen ein zentrales Thema des ersten investiven Haushaltsentwurfes 2026.
Es sind geringfügige Verschiebungen in diesem Finanzierungsgefüge denkbar; die exakte Finanzierung mit der Benennung der nicht benötigten investiven Haushaltsmittel aus Vorjahren wird zur nächsten Haushaltsberatung erfolgen.
Auch ist es hier denkbar, dass eine weitere Ausweitung sonderkreditfähiger Maßnahmen hier ausgewiesen werden kann.
Der Ergebnishaushalt schließt im Jahr 2026 mit einem Jahresergebnis von -4.346.793 € (Haushaltsansatz 2025 - 2.987.144 €) ab.
Der Finanzhaushalt weist einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit i. H. v. - 2.598.757 € (Haushaltsansatz 2025: - 1.192.170 €) aus.
Das Kreditvolumen des Investitionshaushaltes ist auf die Kreditobergrenze der Kommunalaufsicht in Höhe von 846.090 € begrenzt.
Des Weiteren stehen der Gemeinde Mettlach im Jahr 2026 durch den Saarlandpakt Investitionszuweisungen in Höhe von 176.726 € zur Verfügung. KELF-Mittel werden bereits seit dem Jahr 2023 nicht mehr gewährt.
Darüber hinaus erhält die Gemeinde einen auf das Kreditvolumen anrechnungsfreien Sonderkredit (2.660.375 € im Jahr 2026) für verschiedene Maßnahmen. Der Verwaltungsentwurf kann somit den gesetzten Rahmen gemäß des beigefügten Investitionsplans einhalten.
Somit stehen der Gemeinde im Jahr 2026 maximal 3.683.191 € Netto-Investitionsvolumen (Auszahlungen-Einzahlungen) für Investitionen zur Verfügung.
Ein Beschluss über die Beantragung und Verwendung der investiven Zuweisungen nach § 11 Saarlandpakt-Gesetz ist bereits seit 2025 nicht mehr notwendig.
Im Rahmen der Haushaltsdebatte nimmt CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser eine kritische, aber zustimmende Haltung zum vorliegenden Zahlenwerk ein. Ein zentraler Kritikpunkt ist die erneute zeitliche Verzögerung der Haushaltsaufstellung, da das laufende Jahr bereits das zweite Quartal erreicht hat, was den Spielraum für die Umsetzung von Projekten erheblich einschränkt.
Ein wesentlicher Erfolg für seine Fraktion ist die Abwendung der ursprünglich geplanten Grund- und Gewerbesteuererhöhung. Dies wurde einerseits, so Thieser, durch einen CDU-Antrag zur pauschalen Kürzung der Sach- und Dienstleistungen um zehn Prozent ermöglicht, andererseits durch geänderte landesrechtliche Vorgaben, die eine höhere Neuverschuldung erlauben. Trotz dieser neuen Spielräume mahnt die Fraktion zur Haushaltsdisziplin, da Schulden und Zinsen langfristig zurückgezahlt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird auch bei Fördergeldern, wie jenen aus dem LuKIFG-Programm, ein sorgsamer Umgang gefordert. Als Beispiel für unnötige Ausgaben wird die Sanierung einer Toilettenanlage auf dem Besucherparkplatz am Cloef-Atrium angeführt, die aufgrund der räumlichen Nähe zu anderen öffentlichen Einrichtungen auf Antrag der CDU aus der Planungsliste gestrichen wurde.
Besorgnis äußert die Fraktion hinsichtlich der Umsetzungskapazitäten der Verwaltung. Es wird bemängelt, dass sich über die Jahre ein erheblicher Investitionsstau von über zwölf Millionen Euro an nicht genutzten Ermächtigungen angesammelt hat. Die Fraktion fordert hier eine stärkere Konzentration auf die Realisierung bestehender Vorhaben statt der Erstellung immer neuer Konzepte mit zweifelhaftem Nutzen. Besonders kritisch wird die Streichung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sowie die Vernachlässigung des Innenausbaus gesehen, wobei die Verwaltung in der Pflicht steht, die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abzurufen.
Bezüglich der Personalsituation trägt die Fraktion den Stellenplan und die tariflichen Mehrbelastungen mit, betont jedoch die Notwendigkeit einer effizienten Personalplanung, insbesondere bei der Integration von Personal aus aufgelösten Eigenbetrieben. Positiv hervorgehoben wird die Einführung der Ortsratsbudgets, die eine unbürokratische Förderung lokaler Projekte ermöglichen und beibehalten werden sollen.
Abschließend wird die mangelnde Transparenz durch fehlende Jahresabschlüsse gerügt. Die Tatsache, dass der letzte Abschluss bereits mehrere Jahre zurückliegt, erschwere eine fundierte Haushaltsplanung. Unter der Bedingung, dass die Verwaltung die Abschlüsse zeitnah nachholt und die Projektumsetzung forciert, stimmt die CDU-Fraktion dem Haushalt und dem Stellenplan zu.
In seiner Haushaltsrede thematisiert Uwe Francois (SPD) die prekäre finanzielle Lage der Kommune, die jedoch kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die meisten Gemeinden im Saarland sei. Er zeigt sich erleichtert darüber, dass die zunächst befürchteten Steuererhöhungen aufgrund aktueller gesetzlicher Änderungen abgewendet werden konnten. Dies führe zwar zu einer etwas höheren Kreditaufnahme, die sich jedoch nach seiner Einschätzung noch in einem vertretbaren Rahmen bewege.
Ein zentraler Punkt seiner Ausführungen ist die Kritik an einer reinen Sparpolitik. Francois warnt davor, notwendige Instandhaltungsinvestitionen aufzuschieben. Solche Versäumnisse würden künftigen Generationen keine finanzielle Entlastung bringen, sondern durch den drohenden Sanierungsstau und steigende Kosten in der Zukunft eine weitaus größere Schuldenlast verursachen. Er räumt ein, dass die vorliegende Streichliste schmerzhafte Einschnitte enthalte und notwendige Maßnahmen vertagt würden, was der Fraktion die Entscheidung erschwert habe.
Zudem richtet er einen dringenden Appell an die Bundesebene. Während das Saarland durch die Übernahme eines Teils der Altschulden bereits einen Beitrag geleistet habe, fehle eine entsprechende Unterstützung des Bundes. Angesichts der steigenden Kreisumlage und der allgemeinen Teuerung, die auch die Bürger belastet, sieht er die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte ohne Hilfe von außen gefährdet. Trotz dieser Bedenken und nach intensiven Beratungen erklärt er die Zustimmung der SPD-Fraktion zum vorliegenden Haushaltsplan.
Jörg Zengerli, AfD-Fraktionsvorsitzender, würdigt zunächst die Arbeit der Verwaltung bei der Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans für das Jahr 2026. Es wird jedoch kritisch von ihm angemerkt, dass die finanzielle Handlungsfreiheit der Gemeinde Mettlach durch die massiv steigende Kreisumlage stark eingeschränkt wird. Diese stelle mit rund 12,6 Millionen Euro die größte Einzelposition im Ergebnishaushalt dar und zwinge die Kommune zur weiteren Aufnahme von Liquiditätskrediten, was den Zielen des Saarlandpaktes widerspreche. Die Fraktion sieht darin eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, da eigene Mittel für Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen zunehmend fehlten. Gefordert wird daher eine grundlegende Neuordnung des Kommunalfinanzausgleichs sowie eine direkte Zuweisung von Fördermitteln an die Kommunen anstatt komplexer Förderprogramme.
In Bezug auf die Einnahmenseite aus Steuern wird hervorgehoben, dass auch seine Fraktion auf Erhöhung der Hebesätze bereits im Rahmen der Vorberatungen abgelehnt habe. Auch bei den Wasser- und Abwassergebühren mahnt die Fraktion zur Zurückhaltung gegenüber den Bürgern an, solange Entlastungen durch Bund und Land ausblieben. Die zunehmende Bürokratie und die Kosten der Digitalisierung werden als Effizienzkiller betrachtet, die bisher nicht zu den erhofften Einsparungen geführt hätten.
Hinsichtlich der Investitionspolitik werden die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur thematisiert, wobei die Fraktion die geplante Sanierung des Freibads als sinnvolle Maßnahme unterstützt. Kritisch bewertet werden hingegen Investitionen in das Radverkehrskonzept, da aufgrund der Topografie an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis gezweifelt wird. Zudem wird gefordert, bei touristischen Investitionen die Ortsteile gleichmäßiger zu berücksichtigen und das Augenmerk verstärkt auf die Förderung des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors zu legen, um die Einnahmebasis der Gemeinde breiter aufzustellen und die Abhängigkeit vom saisonalen Tourismus zu verringern.
In seinem Redebeitrag zur Haushaltsplanung 2026 betonte Dr. Badelt für die Fraktion der Freibürger Mettlach (FBM) zunächst deren Erleichterung über den Verzicht auf die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern. Während die Gründe für diesen Kurswechsel in den Vorberatungen noch unklar gewesen seien, habe die nun ermöglichte Erklärung der Haushaltsnotlage den finanziellen Spielraum geschaffen, um die Bürger der Gemeinde Mettlach um eine Summe von rund 570.000 Euro zu entlasten. Da diese zentrale Forderung der FBM erfüllt wurde, kündigte Dr. Badelt die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesamthaushalt an.
Gleichzeitig übte er grundsätzliche Kritik an den geringen kommunalen Handlungsspielräumen. Die Verwaltung und der Gemeinderat stünden vor der Herausforderung, dass wesentliche finanzpolitische Weichenstellungen auf höheren politischen Ebenen getroffen würden, was die aktive Gestaltung vor Ort erschwere und oft nur noch eine Mangelverwaltung zulasse. Positiv hob er jedoch die im Vorjahr beschlossenen Ortsratsmittel hervor, die durch ihre Bürgernähe konkrete Projekte in den Ortsteilen ermöglichten.
Abschließend unterstrich Dr. Badelt die immense Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen und Organisationen. Dieses bürgerschaftliche Wirken fange viele finanzielle Defizite der Gemeinde auf und sei das Fundament für das soziale Zusammenleben sowie die Lebensqualität in Mettlach. Mit der Zustimmung zum Haushalt 2026 verbinde die FBM die Hoffnung auf eine künftige Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
In seinem Redebeitrag verdeutlichte Herr Dillschneider (Grüne) die prekäre finanzielle Situation der Gemeinde Mettlach, die durch ein massives Defizit im Haushaltsentwurf 2026 gekennzeichnet sei. Trotz der schwierigen Lage betonte er die Notwendigkeit der getroffenen politischen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit und die kommenden Generationen. Er hob dabei Investitionen in den Gigabit-Ausbau, die Bildungsinfrastruktur (Kitas und Schulen), die Stadtentwicklung sowie ökologische Maßnahmen wie die Wiederaufforstung als ausdrücklich richtig und unumgänglich hervor. Ein Verzicht auf diese Ausgaben würde nach Ansicht der Grünen langfristig zu deutlich höheren ökologischen und sozialen Kosten führen.
Dennoch wies Dillschneider auf eine tiefgreifende strukturelle Schieflage hin. Da es sich nicht um ein kurzfristiges Defizit handle, könne die Gemeinde das Problem nicht allein durch Sparmaßnahmen lösen. Er kritisierte eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen, die dazu führe, dass man faktisch über die eigenen Verhältnisse lebe. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit warnte er davor, dass heutige Kredite eine Last für die Nachkommen darstellten.
Für die Zukunft forderte er eine strikte Prüfung aller Investitionen, eine Steigerung der Effizienz sowie den Mut zu unbequemen Entscheidungen und neuen Einnahmequellen. In diesem Zusammenhang erinnerte er an den früheren Vorschlag seiner Fraktion zur Einführung einer Tourismusabgabe.
Abschließend erklärte Herr Dillschneider, dass die Fraktion der Grünen dem Haushalt trotz kritischer Punkte zustimmen werde, da die enthaltenen Investitionsschwerpunkte zu wichtig für die Gemeinde seien. Er dankte der Verwaltung für die Erstellung des Zahlenwerks unter schwierigen Bedingungen und mahnte eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen an, damit die bereitgestellten Mittel auch zeitnah ihre Wirkung entfalten können.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt den Ergebnishaushalt und die Haushaltssatzung 2026. |
| 2. | Der Gemeinderat stellt die außergewöhnliche Notsituation nach § 8 Abs. 4, 5 SPaktG fest und beantragt beim MIBS Saarbrücken die Anerkennung der Abweichung von der Defizitobergrenze um nach heutigem Stand 218.501,06 € (Abweichung von den Regelungen zum Haushaltsausgleich). |
| 3. | Der Gemeinderat beschließt den investiven Haushalt 2026. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | Ziffer 1, 2 und 3: 27 |
| Nein-Stimmen: | Ziffer 1, 2 und 3: 0 |
| Enthaltungen: | Ziffer 1, 2 und 3: 0 |
Beschluss über die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen des Länder-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG)
Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ging bereits auf eine saarländische Initiative zurück. In der Folge hat die saarländische Ministerpräsidentin zusammen mit mehreren Amtskollegen einen festen Anteil des Sondervermögens für Länder und Kommunen durchgesetzt. Damit entfallen knapp 1,2 Milliarden Euro auf das Saarland.
Von den 1,1791 Milliarden Euro sollen 44 Millionen Euro für die vom Bund aufgestockte Städtebauförderung reserviert werden. Da es sich dabei um Ko-Finanzierungsanteile handelt, werden damit zusätzliche 22 Millionen Euro des Bundes ins Land geholt. Die dann verbleibenden Mittel sollen zu 60 Prozent auf die Kommunen verteilt und zu 40 Prozent vom Land investiert werden. Außerdem wird ein Schwimmbadprogramm je zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert, Land und Kommunen geben jeweils fünf Prozentpunkte, somit 56,755 Millionen Euro. Insgesamt sollen hierfür dann 113,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Anhand einer Präsentation stellte Bürgermeister Kiefer die geplanten Maßnahmen bzw. die Vorschlagsliste der Verwaltung detailliert vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt.
Nach dieser Vorstellung wurden von Seiten des Rates keine Rückfragen mehr gestellt, sodass der Vorsitzende den TOP zur Abstimmung stellte.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen des Länder-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG).
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 26 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Stellenplan 2026
Der Stellenplan ist gemäß § 85 Abs. 2 KSVG Bestandteil des Haushaltsplans. Im Stellenplan bestimmt die Gemeinde die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art und Bewertung. In der Beratungsvorlage wurden die Veränderungen zum Vorjahr erläutert.
Nach der Abstimmung stellte Bürgermeister Kiefer die erfolgreiche Verabschiedung des Haushaltes 2026 fest und bedankte sich in diesem Zusammenhang beim Gemeinderat und auch der eigenen Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit und die Aufstellung des Haushaltsentwurfes.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Stellenplans 2026 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 27 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Umlegungsverfahren "Auf der Heide"
Vor Eintritt in die Beratungen zu TOP 5 schlägt FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt vor, über TOP 5.1 und 5.2 in umgekehrter Reihenfolge abzustimmen. Vorsitzender und Gremium waren mit diesem Vorschlag einverstanden.
Bildung eines Umlegungsausschusses
Gemäß der Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen (UmlegungsausschussVO) ist es die Aufgabe des Gemeinderates einen Umlegungsausschuss zur Durchführung des Umlegungsverfahrens zu bestellen. Gemäß § 2 der Umlegungsausschussverordnung besteht dieser aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden. Der § regelt außerdem die Voraussetzungen, die die Mitglieder für die Mitgliedschaft im Ausschuss erfüllen müssen.
Der Bau-, Vergabe- und Friedshofsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 folgende Mitglieder vorgeschlagen:
| 1. | Frau Verena Simon (LVGL) |
|
| Als Vorsitzende mit Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen |
|
| Herr Markus Bies (LVGL) |
|
| als stellv. Vorsitzenden |
| 2. | Herr Thomas Jackl (Landkreis Merzig-Wadern) |
|
| als Mitglied mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst |
|
| Frau Jennifer Schwingel (Landkreis Merzig-Wadern) |
|
| als Stellvertretung |
| 3. | Herr Alexander Lück (Gutachterausschuss beim Landkreis Merzig-Wadern) |
|
| als Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken |
|
| Herr Stefan Kredteck (Gutachterausschuss beim Landkreis Merzig-Wadern) |
|
| als Stellvertretung |
| 4. | Herr Rainer Borens (CDU) |
|
| als Mitglied des Gemeinderates |
|
| Herr Bernd Kettenhofen (CDU) |
|
| als Stellvertretung |
| 5. | Herr Sascha Maas (SPD) |
|
| als Mitglied des Gemeinderates |
|
| Herr Jens Goldkamp (SPD) |
|
| als Stellvertetung |
Die Vorgeschlagenen wurden befragt und sind bereit das Amt zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
a) die Bildung des Umlegungsausschusses;
b) die Bestellung der Mitglieder in den Umlegungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 21 |
| Nein-Stimmen: | 4 |
| Enthaltungen: | 2 |
Anordnung des Umlegungsverfahrens "Auf der Heide" im Ortsteil Nohn
Der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die zur Realisierung des Baugebiets „Auf der Heide" im Ortsteil Nohn erforderlichen weiteren Verfahrensschritte der Umlegung in die Wege zu leiten. Anschließend an den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf der Heide" ist nun die Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB anzuordnen.
Der Bebauungsplan „Auf der Heide" im Ortsteil Nohn soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für insgesamt 10 Baugrundstücke sowie die dazugehörigen Erschließungsanlagen schaffen. Die bisherige Eigentumsstruktur steht der beabsichtigten Nutzung entgegen. Vergangene Grundstücksverhandlungen führten zu keinem Ergebnis. Um den Interessensausgleich zwischen allen Grundstückseigentümern zu wahren und den Bebauungsplan zu verwirklichen, ist eine Bodenordnung in Form einer Baulandumlegung nach §§ 45 - 84 BauGB unerlässlich.
Der Ortsrat Nohn wurde vor dem Beschluss des Gemeinderats angehört und hat der Anordnung des Umlegungsverfahrens zugestimmt.
Gemeinderatsmitglied Dr. Badelt (FBM) fragt, ob es keine andere Möglichkeit gebe, als das Umlegungsverfahren anzuordnen, um die Grundstücke für das Neubaugebiet zu erwerben. Dies sei eine Maßnahme, die stark in die Eigentumsrechte eingreift und wie eine Enteignung wirke.
Der Vorsitzende entgegnet, dass wichtige Schlüsselgrundstücke nicht erfolgreich erworben werden konnten. Daher gebe es die Möglichkeit, diese durch das Umlegungsverfahren zu erwerben. Der Gemeinderat habe schon in der Vergangenheit beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Eigentümer bekämen durch die Umlegung ein vergleichbares Grundstück im Neubaugebiet zur Verfügung gestellt.
Dr. Badelt wies darauf hin, dass die FBM-Fraktion dem Umlegungsverfahren nicht zustimmen, sondern sich enthalten werde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | die Anordnung einer Umlegung für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Auf der Heide" im Ortsteil Nohn auf Grund des § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB); |
| 2. | die Übertragung der Durchführung der Umlegung an den Umlegungsausschuss der Gemeinde Mettlach gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen (UmlegungsausschussV); |
| 3. | die Verwaltung anzuweisen, die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses an das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (Zentrale Außenstelle) zu übertragen. Die Gemeinde Mettlach verpflichtet sich hierdurch, den auf sie entfallenden noch nicht abschließend bestimmten Kostenanteil des Verfahrens zu tragen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 24 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
Fußgängerüberweg an der B 51 Höhe Netto/Kanuheim
Gemeinderatsmitglied und stellvertretender Mettlacher Ortsvorsteher Richard Thunack regte an, zu prüfen, ob es möglich sei, im Bereich des Netto-Marktes bzw. des Kanuheimes Mettlach auf der B51 einen Fußgängerüberweg zu errichten, um ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Schwerlastverkehr in der Heinertstraße
Ebenso regte Thunack (CDU) an, über den aktuellen Sachstand der Sperrung der Heinertstraße für den Schwerlastverkehr zu infomieren.
Veröffentlichung Hundebestandsaufnahme
Dr. Badelt (FBM) spricht die Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt in KW 14 betreffend einer Hundebestandsaufnahme an. Er bittet darum, die Bürger darüber zu informieren, ob diese zu einer Auskunft verpflichtet seien oder ob diese verweigert werden könne.
Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges für die Grünkolonne
Kurzfristig sind zwei Fahrzeuge der Grünkolonne ausgefallen. Aufgrund ihres Alters sowie der hohen Laufleistung ist eine wirtschaftliche Instandsetzung beider Fahrzeuge nicht mehr gegeben.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Arbeitsablaufs ist es erforderlich, mindestens ein Fahrzeug zeitnah zu ersetzen.
Die Firma Leick Baumschulen GmbH & Co. KG aus Ballern bietet aktuell einen gebrauchten Mercedes-Benz Sprinter mit Schutzkipper, Planen- und Spiegelausstattung sowie Werkzeugbox zum Verkauf an.
Das Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen des Bauhofs und befindet sich in einem technisch sehr guten Zustand. Der ursprüngliche Neupreis lag bei ca. 75.000,- €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des gebrauchten Mercedes Benz Sprinters gemäß Angebot der Firma Leick Baumschulen GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 35.700,00 € (brutto) unter Berücksichtigung des vorgetragenen Deckungsvorschlags.