Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Gleichzeitig können jedoch durch unzureichend gepflegte Bepflanzungen auch Gefahrensituationen entstehen.
Beim Ordnungsamt eingehende Hinweise sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie entlang von Fuß- und Radwegen immer wieder Beeinträchtigungen durch überhängende Äste sowie zu breit oder zu hoch wachsende Hecken auftreten.
In solchen Fällen gilt:
Bitte rechtzeitig zurückschneiden!
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen gezwungen, kann dies zu gefährlichen Situationen führen.
Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen
Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sind sogenannte Sichtdreiecke von sichtbehindernden Anlagen freizuhalten. Diese dienen dazu, dass Verkehrsteilnehmer den einmündenden Verkehr rechtzeitig erkennen können.
Werden diese Sichtverhältnisse durch Hecken, Zäune oder Bäume eingeschränkt, kann dies die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Was Sie beachten sollten
Um Gefahren zu vermeiden, bitten wir alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, folgende Hinweise zu berücksichtigen:
1. Vorausschauende Pflanzung
Berücksichtigen Sie bereits bei der Pflanzung das zukünftige Wachstum von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Achten Sie auf ausreichende Abstände zur Grundstücksgrenze und wählen Sie standortgerechte Pflanzen.
2. Regelmäßiger Rückschnitt
Schneiden Sie Anpflanzungen entlang von Straßen, Wegen und Gehwegen regelmäßig zurück, sodass diese Verkehrsflächen uneingeschränkt genutzt werden können.
3. Einhaltung des Lichtraumprofils
Bitte achten Sie insbesondere auf das sogenannte Lichtraumprofil:
| - | über Gehwegen: mindestens 2,30 m Höhe freihalten |
| - | über Radwegen: mindestens 2,50 m Höhe freihalten |
| - | über Fahrbahnen: mindestens 4,50 m Höhe freihalten |
| - | seitlich dürfen Anpflanzungen nicht in den Verkehrsraum hineinragen |
Ihre Verantwortung
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich sind, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen.
Bei Verstößen können im Einzelfall auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen.
Unser Appell:
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und tragen Sie durch regelmäßige Pflege Ihrer Anpflanzungen aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Ordnungsamt