Die Gemeinde Mettlach weist darauf hin, dass in der Bahnhofstraße und Heinertstraße im Ortsteil Mettlach ein
Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen
gilt. Ausgenommen ist der Lieferverkehr, sodass die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke und Betriebe weiterhin gewährleistet bleibt.
Warum wurde die Regelung eingeführt?
Die beiden Straßen liegen in einem innerörtlichen Bereich mit Wohnbebauung sowie Fuß- und Radverkehr. Aufgrund der teilweise engen Fahrbahnverhältnisse, eingeschränkten Sichtverhältnisse und fehlender Ausweichmöglichkeiten kommt es insbesondere bei Begegnungen mit größeren Fahrzeugen immer wieder zu schwierigen Verkehrssituationen.
Zudem wurde festgestellt, dass die Straßen zunehmend von überörtlichem Schwerlastverkehr als Abkürzungsstrecke genutzt werden.
Ziel der Maßnahme
Mit dem Durchfahrtsverbot soll:
| - | die Verkehrssicherheit erhöht werden, |
| - | insbesondere Fußgänger und Radfahrer besser geschützt werden, |
| - | und die Belastung für die Anwohner reduziert werden. |
Bitte um Beachtung
Die Gemeinde Mettlach bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Beschilderung und um Verständnis für diese Maßnahme.
Gemeinde Mettlach
Ordnungsamt