Titel Logo
Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

- Abteilung 5, 66538 Neunkirchen, Lindenallee 6, Tel. 0681/9712-900

Az.: F-POS 458/2024

Flurbereinigungsverfahren Perl-Oberperl-Sehndorf

„POS Autobahn“

Ladung zum Anhörungstermin über den Flurbereinigungsplan

In der Flurbereinigung Perl-Oberperl-Sehndorf „POS Autobahn“ wird gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794), hiermit der Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten auf

Donnerstag, den 16. Mai bis Mittwoch, den 22. Mai 2024.

jeweils von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag (16. Mai 2024) und Mittwoch (22. Mai 2024) bis 17:30 Uhr im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) Abteilung 5 in der Lindenallee 6, in 66538 Neunkirchen anberaumt.

Zur Ablaufplanunq und Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminabstimmung mit Vertretern unserer Behörde dringend unter folgenden Kontaktdaten empfohlen:

Tel. 0681-9712 968 Frau Scheer, E-Mail: r.scheer@lvgl.saarland.de

Tel. 0681-9712 484 Herr Arend, E-Mail: c.arend@lvgl.saarland.de

Tel. 0681-9712 900 Abteilung 5

Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in diesem Anhörungstermin zur Niederschrift oder bis einschließlich 05. Juni 2024 auf dem Postweg vorgebracht werden (§ 59 Abs. 2 Satz 1 FlurbG).

Sollten Sie den Anhörungstermin nicht wahrnehmen oder sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass Sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Sofern Sie an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sein sollten, können Sie sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Der/die Bevollmächtigte hat sich zu Beginn des Termins durch eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Ist ein/e Bevollmächtigte/r nicht ordnungsgemäß bestellt, so gilt die von ihm/ihr vertretene Person als nicht erschienen.

Sofern Sie mit dem Inhalt und den Regelungen im Flurbereinigungsplan einverstanden sind, ist eine Teilnahme am Anhörungstermin nicht erforderlich und sollte unterbleiben.

Vor dem Termin wird der Flurbereinigungsplan (Textteil) für die Beteiligten ausgelegt. Der Flurbereinigungsplan (Textteil) liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis 22.05.2024 während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus der Gemeinde Perl und dem Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung Abteilung 5 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Jede/r Teilnehmer/in am Flurbereinigungsverfahren POS Autobahn erhält rechtzeitig vor dem Anhörungstermin einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Abfindungsnachweis Teil 2), der die ihn/sie betreffenden Nachweise über Anspruch und Abfindung umfasst, auf dem Postweg zugesandt. Diese Unterlagen werden Ihnen bei Bedarf von Bediensteten des LVGL Abteilung 5 erläutert.

Außerdem ist die Einsicht in die Rechte und Belastungen der Abfindungsflurstücke möglich.

Falls ein Teilnehmer bis zum 06.05.2024 noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte er dies umgehend dem LVGL unter den oben angegebenen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen mitteilen.

Im Auftrag

Lermen (DS)

(Vermessungsoberrat)