Titel Logo
Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Erörterungstermins

im förmlichen Verwaltungsverfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt Merzig und in der Gemeinde Mettlach (Wasserschutzgebietsverordnung „Moselbach“)

Die gemäß § 73 Abs. 6 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) durchzuführende Erörterung der im o. g. förmlichen Verwaltungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen findet statt am

Dienstag, dem 14. Mai 2024, 13.30 Uhr, im Besprechungsraum (3. OG) des Rathauses der Gemeinde Mettlach, Freiherr – vom – Stein – Straße 64, 66693 Mettlach.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 S. 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 SVwVfG).

Die Einwendungsführer sowie die übrigen Beteiligten werden zur Erörterung gesondert schriftlich geladen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.

Saarbrücken, den 25. April 2024

SAARLAND

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. DÜRR