In den vergangenen Wochen und Monaten sind vermehrt Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen eingegangen. Diese Verstöße werden im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Mettlach festgestellt – insbesondere auch in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen.
Gerade wenig frequentierte Straßen verleiten manche Verkehrsteilnehmer dazu, die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten.
Dabei dienen die Verkehrsregeln dem Ziel, ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der Polizei. Der Bürgermeister ist als Ortspolizeibehörde für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig und kann den fließenden Verkehr auf gemeindlichen Straßen auf Antrag ebenfalls überwachen.
Seit Mai 2022 führt die Gemeindeverwaltung ergänzend mobile Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften durch. Darüber hinaus werden weiterhin Geschwindigkeitswarntafeln eingesetzt, um Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer für eine angepasste Fahrweise zu sensibilisieren.
„Ich appelliere daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und Rücksicht auf andere zu nehmen.“
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde