Neu ► vereinfachtes Verfahren mit QR-Code
Für Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Für die Zusendung der Wahlunterlagen nachhause oder an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsadresse) können Sie ab sofort einen Antrag an das Wahlamt der Gemeinde Mettlach stellen. Dies kann
| online | über den Link auf der Homepage der Gemeinde Mettlach oder durch scannen des QR-Codes aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief, |
| persönlich | im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, während der allgemeinen Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung), |
| schriftlich | z.B. mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sie können Ihrem Wahlscheinantrag auch elektronisch an das Wahlamt senden; eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich. |
erfolgen.
Ihre per Briefwahl abgegebene Stimme muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Bitte beachten Sie deshalb die rechtzeitige Rücksendung.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle abgegeben werden.
Briefwahlbüro im Rathaus Mettlach direkt gegenüber Eingang Freiherr-vom-Stein-Str. 64