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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung

Widmung der Wegeverbindung zwischen dem sog. „Living Planet Square“ durch das Areal der „Alten Abtei“ und den Abteipark bis zum Beginn der Fußgängerzone in der Freiherr-vom-Stein-Straße und zusätzlich eine Wegeverbindung vom „Living Planet Square“ zur Saaruferstraße

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 20.06.2018 zur Zustimmung des Gestattungsvertrages vom 02.07.2018 mit dem Eigentümer in Verbindung mit § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17.12.1964 in der derzeit geltenden Fassung werden mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die zur Herstellung der öffentlichen Wegeverbindung erforderlichen Grundstücke in der Gemarkung Mettlach, Flur 2, Flurstücke-Nr. 472/4, 842/4, 4/4, 843/5, 1/10, 13/116 und 145/5, Grundbuch von Mettlach, Blatt 1070 gewidmet und dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Die Flächen A, C und D (Anlage 1) werden als öffentliche Straße im des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SStrG, hier als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ bzw. zugelassener „Radverkehr“, gewidmet.

Die Fläche B (Anlage 1) wird als öffentliche Straße im des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SStrG, hier als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Platz“, gewidmet.

Die Widmungsverfügung gilt mit dem Tage der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Die Unterlagen zur Verfügung liegen im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Zimmer 103 zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei meiner Dienststelle, 66693 Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, einzulegen.

Die Rechtsbehelfsfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss des Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, eingelegt wird.

Mettlach, 29. April 2025

Der Bürgermeister

der Gemeinde Mettlach

Daniel Kiefer