Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wehingen
• Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;
• Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB;
• Feststellungsbeschluss der FNP-Teiländerung
Aus der Beratungsvorlage ging hervor, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, die Entwurfsannahme des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ mit der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen hatte.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes fanden im Zeitraum vom 15.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben vom 10.07.2025 erhielten alle relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, bis einschließlich 22.08.2025 Stellung zu nehmen und Anregungen vorzubringen. Aus diesen Beteiligungsschritten haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen. Vom Gemeinderat war nunmehr über die dazu ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die Planungen zu entscheiden.
An der vorausgegangenen Sitzung des Bauausschusses am 20.11.2025 hatten Herr Eisenhut vom Planungsbüro Argus Concept und Herr Ollrogge von der Firma ABO Energy GmbH & Co. KG teilgenommen, um bei auftretenden Fragen zur Verfügung zu stehen. Der Ortsrat Wehingen hat den ausstehenden Beschlüssen im Rahmen der Anhörung am 04.12.2025 einstimmig zugestimmt.
Bürgermeister Kiefer rief einleitend das bisherige Verfahren seit dem Jahr 2022 in Erinnerung und zeigte sodann in einer Power-Point-Präsentation die verbliebene Flächenkulisse von 23 ha und die verdeutlichte auch die eingeplante Durchlässigkeit für das Rotwild.
Auf Nachfrage von CDU-Fraktionsvorsitzendem Thieser verdeutlichte der Bürgermeister, dass im Falle einer Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan das damit einhergehende Kostenrisiko gemäß städtebaulichem Vertrag beim Vorhabenträger liege.
AFD-Fraktionsvorsitzender Zengerli erinnerte an die zurückliegenden Beratungen und ausgetauschten Argumenten. Die AFD bleibe bei ihrer ablehnenden Haltung.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt verdeutlichte nochmals, dass seine Fraktion der Errichtung von PV-Anlagen in der freien Natur sehr kritisch gegenüberstehe. In diesem Einzelfall werde man der Planung aber zustimmen. Hierbei gehe die FBM zum einen davon aus, dass keine weiteren derartige Flächen im Gemeindegebiet für solche Vorhaben in Frage kommen und zum anderen die ablehnende Haltung des NABU in Zusammenarbeit mit der örtlichen Jägerschaft nicht überzeugen könne. Deren Haltung zu diesem Vorhaben bezeichnete er als merkwürdig, zumal von dort aus Projekte wie eine Schießlage auf dem Scheuerhofgelände oder die Errichtung sehr hoher Windkraftanlagen auf dem Kewelsberg positiv begleitet bzw. dazu vom NABU bisher keine kritische Position bezogen worden sei.
Bürgermeister Kiefer stellte klar, dass zwar bisher keine weiteren Anträge zur Errichtung von PV-Anlagen vorlägen und bisher auch keine weiteren Flächen dafür vorgesehen seien, jedoch müsse im Einzelfall über solche Anträge entschieden werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser erinnerte daran, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Schaffung von Baurecht gehe bzw. werde gesetzlich bestehendes Baurecht sogar durch den Bebauungsplan eingeschränkt. Die Beratungen und Argumente sollten sich doch bitte auf diese Tatsache beschränken.
Weitere Wortmeldungen erfolgten in der Folge nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses und nach Anhörung des Ortsrates Wehingen je gesondert, bei jeweils 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen;
| - | den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht zu fassen und |
| - | die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ (Feststellungsbeschluss) gemäß den vorliegenden Planunterlagen sowie der Begründung mit Umweltbericht. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 2
Benennung eines Mitgliedes für den Werksausschuss "Örtliche Abfallentsorgung" sowie für den Beirat der Saarschleife Touristik GmbH & Co.KG sowie des Aufsichtsrates der Saarschleife Touristik Beteiligungs- und Geschäftsführungs-GmbH
Das Ratsmitglied Heiner Thul (CDU) hat seine Mitgliedschaften in den o.g. Gremien aus persönlichen Gründen zum 31.12.2025 aufgegeben. In Bezug auf den Abfallentsorgungsbetrieb ist darauf hinzuweisen, dass der Werksausschuss noch solange bestehen bleiben muss, bis die restlichen Arbeiten, insbesondere der noch zu erstellende Jahresabschluss 2024, erledigt sind. Derzeit ist noch nicht erkennbar, zu welchem Zeitpunkt der Eigenbetrieb aufgelöst werden kann. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, für diesen Ausschuss eine/ Nachfolger/in zu bestimmen.
Durch die Änderung des KSVG im Jahr 2020 fällt diese Benennung der CDU-Fraktion zu. Eines Ratsbeschlusses bedarf es dazu nicht. Der Rat braucht diese Nachbenennung lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Anders ist dies beim Aufsichtsrat bzw. Beirat der o.g. Gesellschaften. Deren Besetzung hat nach § 114 Abs. 2 KSVG zu erfolgen. Danach findet weiterhin das Einigungsverfahren statt; ansonsten wäre eine Wahl erforderlich.
Die bisherige Zusammensetzung der beiden Aufsichtsgremien entspricht der Sitzverteilung nach D´Hondt auf Basis der Wahlergebnisse 2024. Da in der Vergangenheit dieses Ergebnis für die Sitzverteilung im Einigungsverfahren zu Grunde gelegt wurde, wäre es konsequent, wenn der Nachbesetzungsvorschlag in diesem Falle der CDU-Fraktion überlassen würde.
Beschluss:
Die CDU-Fraktion benennt Bernd Kettenhofen als neues Mitglied für den Werksausschuss „Örtliche Abfallentsorgung“ und unterbreitet für den Aufsichtsrat und Beirat der o.g. touristischen Gesellschaften den Vorschlag, diesen mit Michael Thieser nachzubesetzen. Hiergegen ergaben sich keine Einwände. Der somit erfolgten Zustimmung des Rates war der Bestellungsbeschluss im Sinne des § 114 II KSVG immanent.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserwerkes Mettlach
Der kaufmännische Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde durch den Dipl.-Kfm. Markus Hafner, Saarbrücken, geprüft. Der mit dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließende Bericht einschließlich Lagebericht und Anhang waren der Einladung beigefügt.
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 51.189,90 € ab. Im Wirtschaftsplan war ein Jahresverlust von - 98.749,00 € geplant.
Der Jahresgewinn 2023 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hieraus resultiert ein Bilanzvortrag zum 31.12.2023 – einschließlich der Vorjahresergebnisse – von -149.165,74 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes Mettlach
| mit einer Bilanzsumme von | 19.784.034,49 €, |
| der Summe der Erträge von | 2.952.688,15 €, |
| der Summe der Aufwendungen von | 2.901.498,25 € |
| festzustellen und den | |
| Jahresgewinn in Höhe von | 51.189,90 € |
entsprechend § 8 Abs. 6 S 1 EigVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasseranlage, hier: Gebührenerhöhung
Vor Eintritt in die Beratungen zu diesem TOP war der Gemeinderat einstimmig damit einverstanden, auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser, die Reihenfolge der TOP wie folgt zu ändern: TOP 9 zu TOP 7, TOP 10 zu TOP 8, TOP 7 zu TOP 8, TOP 8 zu TOP 9. Diese Änderung spiegelt sich auch in der Reihenfolge der TOPs der Niederschrift wider. Bürgermeister Kiefer erläutert zu Beginn die Hintergründe der geplanten Satzungsänderung. Zuletzt wurde die Abwassergebühr des Abwasserwerkes Mettlach zum 01.01.2025 auf 4,30 € / Kubikmeter erhöht.
Für das Jahr 2023 hat sich ein Gewinn von 51.189,90 € ergeben. Dieser Gewinn wurde in der Gebührenkalkulation 2025 bereits mit 50.000,00 € berücksichtigt und die restlichen 1.189,90 € wurde in der Gebührenkalkulation für der kommende Jahr 2026 berücksichtigt. Für das Wirtschaftsjahr 2024 und laufende Wirtschaftsjahr 2025 kann noch keine Prognose abgegeben werden.
Unter Berücksichtigung der Kostenprognosen und anstehenden Investitionsvorhaben für das Jahr 2026 und die Folgejahre bis 2030 wurde verwaltungsseitig eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Insofern spiegelt der Wirtschaftsplan die Grundlagen der Neukalkulation wider; dies jedoch nur abgestellt auf das Jahr 2026.
Auf Grund des von 3,588 €/m³ gestiegenen einheitlich Verbandsbeitrag auf 3,832 €/m³, der erhöhten Zinsaufwendungen aus den Investitionskrediten, der Abschreibungen auf die Investitionen und der gestiegen Kosten im Allgemeinen wäre bei einer einjährigen Gebührenkalkulation eine Erhöhung der mengenabhängigen Gebühr von 4,30 €/m³ auf 5,23 €/m³ erforderlich. Die Grundgebühr verbleibt bei 4,00 €/Monat.
Die Gebührenerhöhung nach Maßgabe der vorgelegten Planung für ein Jahr hat bei einem Vier-Personenhaushalt und einem statistischen Jahresverbrauch von 156 m³ eine jährliche Mehrbelastung von 145,08 € zur Folge.
Der Werksausschuss des Abwasserwerkes Mettlach sprach in seiner Sitzung vom 03.12.2025 die Empfehlung an den Gemeinderat aus, die einjährige Gebührenneufestsetzung auf 5,23 €/m³ ab dem 01.01.2026 zu beschließen.
Bürgermeister Kiefer betont, dass es in den vergangenen Jahren bereits viele Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde Mettlach gegeben habe. Auch in Zukunft seien Investitionen geplant. Eine Auswirkung dieser Vorhaben auf die Gebühren sei selbstredend.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser fasst in seinen Ausführungen die TOP 7 und 8 zusammen und legt dar, dass Mettlach durch die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zu einer teuersten Kommunen des Saarlandes in Bezug auf den Gesamtwasserpreis werde. Man habe aber, wie so oft, keine großen Spielräume. Ohne eine Erhöhung der Gebühren wären keine Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde möglich und das Netz würde sich weiter verschlechtern. Die CDU-Fraktion werde der Satzungsänderung aus diesem Grund,,zähneknirschend‘‘ zustimmen. Thieser monierte jedoch, dass die Jahresabschlüsse des Wasser- und Abwasserwerkes seit Jahren rückständig seien. Er bitte deshalb mit Nachdruck, die Jahresabschlüsse zeitnah vorzulegen.
Weiterhin regt Thieser an, einen Zusammenschluss des Gemeindewasserwerkes mit den Stadtwerken Merzig oder den Technischen Werken Losheim am See zu prüfen. Man solle aktiv daran arbeiten, Erhöhungen in Zukunft zu vermeiden.
Bürgermeister Kiefer gibt an die Ausführungen Thiesers anschließend zu bedenken, dass ein Vegleich verschiedener Kommunen im Saarland nicht so einfach möglich sei. Mettlach habe als große Flächenkommune ein größeres Wasser- und Abwassernetz zu betreuen als andere Kommunen in der Umgebung. Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse verzögere sich aus verschiedenen Gründen, diese seien auch im Ausschuss bereits ausführlich dargelegt worden. Im Vorfeld sei den Gemeinderatsmitgliedern ein Plan zur Verabschiedung der Jahresabschlüsse bzw. deren Bearbeitung zur Verfügung gestellt worden. Dieser werde auch der Niederschrift beigefügt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Francois sagt, man mute den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mettlach mit der Gebührenerhöhung einiges zu. Der Wille der SPD-Fraktion sei es, die Belastungen der Bürger möglichst klein zu halten. Trotzdem sehe auch er wenige Spielräume, die alle immer mit einem Verschieben von Investitionen und einer Verschlechterung der Netze einher gehen würden und die Kosten weiter in die Höhe treiben würde. Er hoffe allerdings, dass es im nächsten Jahr nicht wieder zu einer Erhöhung kommen muss.
Die SPD-Fraktion werde der Satzungsänderung deshalb zustimmen.
Jörg Zengerli (AfD-Fraktionsvorsitzender) gibt an, dass seine Fraktion einer Erhöhung in der geplanten Größenordnung nicht zustimmen könne. Die Verwaltung solle zunächst alle möglichen Einsparpotenziale im eigenen System überprüfen, bevor sie die Gebühren der Bürger erhöhe. Die AfD-Fraktion werde alle Beschlüsse (Wasser und Abwasser betreffend) ablehnen.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt kritisiert, dass Erhöhungen immer nur als gegeben angesehen werden würden und nicht versucht würde, dieser abzuwenden. Man gehe immer davon aus, dass man keine andere Möglichkeit habe statt tiefergehend über andere Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Seine Fraktion werde den Vorlagen bezüglich Wasser und Abwasser deshalb auch ablehnen.
Bürgermeister Kiefer betont, dass man im Ausschuss durchaus intensiv über die Erhöhungen diskutiert habe und auch Experten dazu eingeladen und befragt wurden. Die AfD- und FBM-Fraktion sei dort allerdings nicht anwesend gewesen und habe die diesbezügliche Aussprache daher versäumt.
Nach weiter eingehender Diskussion stellte Bürgermeister Kiefer die Satzungsänderung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Abwassergebühren und die damit verbundene 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasserabgabe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Änderung der Gebührensatzung des Gemeindewasserwerkes Mettlach ab dem 01.01.2026
Zuletzt wurde die Wassergebühr des Gemeindewasserwerkes Mettlach zum 01.01.2025 auf 2,29 € netto / Kubikmeter erhöht. Der letzte durch den Gemeinderat festgestellte Jahresgewinn belief sich auf 93.441,26 € (2020) und der voraussichtliche Jahresgewinn für 2021 beläuft sich auf rd. 90.000,00 € und wurde in der Gebührenkalkulation 2026 berücksichtigt.
Der Jahresabschluss 2022 befindet sich noch in der Erstellung und nach jetzigem Bearbeitungsstand kann noch keine Prognose im Hinblick auf das Jahresergebnis getroffen werden; ebenso wenig für das Wirtschaftsjahr 2023 und das Wirtschaftsjahr 2024, sowie das laufende Wirtschaftsjahr 2025.
Geplant waren für das Jahr 2021 ein Jahresgewinn von noch rd. 49.400 €, für 2022 ein Jahresgewinn von noch rd. 31.221 €, für das Jahr 2023 ein Jahresverlust von rd. 96.534 €.
Für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 wurde mit einem Jahresgewinn geplant; für das kommende Wirtschaftsjahr 2026 wird ein Jahresverlust (nach Steuern) in Höhe von rd. 2.908 € geplant, da die Kostenüberdeckung von 45.491,21 € aus dem Jahr 2021 berücksichtigt wurde.
Unter Berücksichtigung der Kostenprognosen und anstehenden Investitionsvorhaben für den Zeitraum 2026 bis 2030 wurde auch für das kommende Jahr 2026 verwaltungsseitig eine Gebührenkalkulation für ein Jahr erstellt. Auch für das kommende Wirtschaftsjahr 2026 hat man sich unter Berücksichtigung aller Faktoren dazu entschieden, wieder nur für ein Jahr zu kalkulieren. Es wird eine erneute Gebührenerhöhung von 2,29 €/m³ netto (2,45 €/m³ brutto) auf 2,54 €/m³ netto (2,72 €/m³ brutto) vorgesehen. Die Grundgebühr von 10,10 €/Monat netto (10,81 €/Monat brutto) bleibt unverändert bestehen.
Die Gebührenerhöhung nach Maßgabe der vorgelegten Planung für ein Jahr hat bei einem Vier-Personenhaushalt und einem statistischen Jahresverbrauch von 156 m³ eine jährliche Mehrbelastung von 41,73 € zur Folge. Der Werksausschuss des Gemeindewasserwerkes Mettlach sprach in seiner Sitzung vom 03.12.2025 die Empfehlung an den Gemeinderat aus, die Gebührenneufestsetzung auf 2,54 €/m³ netto (2,72 €/m³ brutto) ab dem 01.01.2026 zu beschließen.
Aufgrund der eingehenden Diskussion unter TOP 7 stellte der Vorsitzende diesen TOP ohne weitere Aussprache zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über die Erhöhung der Wassergebühren und eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Mettlach.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserwerkes Mettlach
Gemäß den §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung besteht für das Abwasserwerk Mettlach die Verpflichtung einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2026 schließt im Erfolgsplan wie folgt ab:
| in den Erträgen mit | 3.685.055 € |
| in den Aufwendungen mit | 3.685.579 € |
| Jahresverlust | - 524 € |
| Der Vermögensplan schließt | ||
| in den Einnahmen mit | 4.481.845 € |
| in den Ausgaben mit | 4.481.845 € |
ab.
Der Plan sieht eine Gebührenanpassung vor. Hierzu wird auf die Beratungsvorlage Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserwerk verwiesen. Aufgrund der eingehenden Diskussion unter TOP 7 stellte der Vorsitzende diesen TOP ohne weitere Aussprache zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Wirtschaftsplan 2026 des Gemeindewasserwerkes Mettlach
Gemäß den §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung besteht für das Gemeindewasserwerk Mettlach die Verpflichtung einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2026 schließt im Erfolgsplan wie folgt ab:
| in den Erträgen mit | 2.369.281 € |
| in den Aufwendungen mit | 2.371.811 € |
| Jahresverlust | 2.529 € |
| Der Vermögensplan schließt | ||
| in den Einnahmen mit | 1.772.158 € |
| in den Ausgaben mit | 1.772.158 € |
ab.
Der Plan sieht eine Gebührenanpassung vor. Hierzu wird auf die Beratungsvorlage Gebührenkalkulation im Bereich Gemeindewasserwerk verwiesen.
Aufgrund der eingehenden Diskussion unter TOP 7 stellte der Vorsitzende diesen TOP ohne weitere Aussprache zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Antrag CDU-Fraktion: Zusammenschluss des Gemeindewasserwerkes Mettlach mit Nachbarkommunen
Im Anschluss an die Beschlussfassungen der TOP 7 bis 10 formulierte CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser den bereits in seinen vorherigen Ausführungen dargelegten Antrag: Die CDU-Fraktion beantrage die Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung der Möglichkeit eines Zusammenschlusses des Gemeindewasserwerkes Mettlach mit den Stadtwerken Merzig bzw. den Technischen Werken Losheim am See.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der CDU-Fraktion folgend, die Beauftrtagung der Verwaltung, die Möglichkeiten eines Zusammenschlusses des Gemeindewasserwerkes Mettlach mit den Stadtwerken Merzig bzw. den Technischen Werken Losheim zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen:
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
Weihnachtswünsche des Bürgermeisters und der Fraktionen
Zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung nutzt Bürgermeister Kiefer die Möglichkeit, sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderates für die konstruktive Arbeit im Gemeinderat im Jahr 2025 zu bedanken. Weiterhin dankte er den Mitarbeitern der Gemeinde Mettlach für Ihre Arbeit und Vorbereitung der Sitzungen, den Ortsvorstehern für ihr Engagement in ihren Ortsteilen, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, die das ganze Jahr über für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgten und den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Mettlach für ihre Mitarbeit in allen Vereinen und Verbänden. Abschließend wünscht er allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in 2026.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser schließt sich den Worten des Vorsitzenden an und richtet auch einen Dank an seine Kolleginnen und Kollegen seiner Fraktion. Abschließend wünsche er sich ein neues Jahr ohne größere finanzielle Herausforderungen und weiter eine konstruktive Zusammenarbeit im Rat für die Bürger der Gemeinde.
SPD-Fraktionsvorsitzender Francois schließt sich ebenfalls seinen Vorrednern und dem von ihnen formulierten Dank an. Er wünsche sich, dass auch im neuen Jahr bei der Kommunalpolitik die Parteipolitik in den Hintergrund rücke und es nur um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger gehe.
AfD-Fraktionsvorsitzender Zengerli übernimmt ebenfalls die Wünsche und den Dank der Vorredner. Er bedanke sich insbesondere für die konstruktive Zusammenarbeit im Rat. Er sehe allerdings nicht ganz so optimistisch in die Zukunft wie seine Vorredner. Besonders mit den verabschiedeten Haushalten des Kreises und des Landes werde es im nächsten Jahr noch schwieriger für die Gemeinde Mettlach.
Mehr Publikum bei den Sitzungen des Gemeinderates wünsche sich FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt. Das sei eine schwierige Aufgabe. Er sehe die Beteiligung der Bürger als sehr wichtig an, da dadurch ein besseres Verständnis für die im Rat getroffenen Entscheidungen entstehen würde.
Auch er schließe sich den Wünschen seiner Vorredner an.
Dies tut auch Dillschneider (Grüne) und mahnt gleichzeitig an, auch im nächsten Jahr die Waldbestände der Gemeinde weiter in den Blick zu nehmen. Man sei hier schon auf einem guten Weg, jetzt gelte es dran zu bleiben.
Einen Dank an den Bauhof richtet abschließend noch CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser, der insbesondere die neu gestalteten Kreisel im Ortsbild positiv hervorhob.
Bestellen eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2024 - 2026 des Abwasserwerkes Mettlach
Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe wird seit dem Abschluss 2013 vom Wirtschaftsprüfer Markus Hafner vorgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Bestellung die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Markus Hafner für die Jahresabschlüsse 2024 – 2026 des Gemeindeabwasserwerkes Mettlach zu den dargestellten Konditionen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Grundschule Mettlach, Schulhofumgestaltung – Planungsleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen an das Planungsbüro WSV Beratende Ingenieure GmbH aus Mettlach zu einem Angebotspreis von 47.487,18 € brutto.
Grundschule Orscholz, Schulhofumgestaltung – Planungsleistungen
Der Schulhof der Grundschule Orscholz ist stark genutzt und bietet vielfältige Freizeit- und Lernmöglichkeiten für Schüler aller Altersstufen. Der vorhandene Asphaltbelag ist jedoch über Jahre hinweg durch Verkehrsbelastung und Witterungseinflüsse stark abgetragen: Risse, Unebenheiten, Pfützenbildung nach Regenfällen und unterschiedliche Oberflächenstrukturen beeinträchtigen die Sicherheit, Barrierefreiheit und das Nutzererlebnis. Zudem entspricht der Belag nicht mehr modernen Anforderungen an Lärmschutz, Umweltfreundlichkeit und ergonomische Bewegungsflächen.
Ziele der Umgestaltung:
- Sicherheit und Barrierefreiheit: Ebenen, rutschhemmende Flächen, keine Stolperfallen.
- Vielfalt der Nutzungsbereiche: Pausen-, Bewegungs-, Lern- und Entspannungszonen.
- Nachhaltigkeit: langlebige, recycelbare Materialien, wasserdurchlässige Flächen, Begrünungskonzepte.
- Ästhetik und Lernklima: freundliche Farben, klare Orientierung, Lerngelegenheiten im Außenraum.
- Zukunftsfähigkeit: einfache Wartung, Anpassbarkeit an Nutzungsänderungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich unter Berücksichtigung des vorgetragenen Deckungsvorschlages die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen an das Planungsbüro WSV Beratende Ingenieure GmbH aus Mettlach zu einem Angebotspreis von 47.487,18 € brutto.
Neubau KiTa Mettlach: Bau-Endreinigung
Der Gemeinderat beschließt, die Bauendreinigung an die Firma TOPPP GmbH aus 66773 Schwalbach – Hülzweiler zu vergeben.
Vegetationsrückschnitt entlang von Straßen
Der regelmäßige Vegetationsrückschnitt entlang öffentlicher Straßen an forstwirtschaftlichen Flächen ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Sichtbeziehungen freizuhalten, Schäden an der Straßeninfrastruktur zu vermeiden sowie gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für den Vegetationsrückschnitt an die Firma Saarholz zu 23.800,00€. Sofern eine Absage der Firma Saarholz erfolgt soll die Firma Khalil den Zuschlag zu 28.560,00€ erhalten.
Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in der Gemeinde Mettlach
Die Gemeinde Mettlach führt eine Ausschreibung zur Beauftragung eines Telekommunikationsunternehmens über den Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der am 27.11.2023 und 04.10.2024 erlassenen vorläufigen Förderbescheide des Bundes- und des Landesfördermittelgebers. Das Verfahren wird entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt.
Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit GlasfaserPlus GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der Zuwendungsvertrag mit der GlasfaserPlus GmbH final abgestimmt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in der Gemeinde Mettlach in Höhe der im Auswahlverfahren festgestellten Wirtschaftlichkeitslücke von maximal 7.255.898,99 € im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ und „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ an das Telekommunikationsunternehmen GlasfaserPlus GmbH unter den aufschiebenden Bedingungen (Erlass der endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes) zu erteilen und den Bürgermeister zum Abschluss des Zuwendungsvertrages zu ermächtigen.
Beschaffung von einem Drehleiterfahrzeug für den Löschbezirk Mettlach zusammen mit der Kreisstadt Merzig
Die Ausschreibung für das vorgenannte Fahrzeug erfolgte europaweit im offenen Verfahren (oberhalb des Schwellenwertes).
Nach der Auswertung durch die Vergabestelle des Landkreises wurde diese durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft, so dass die Aufträge wie folgt vergeben werden sollen:
Los 1 (Fahrgestell): Firma MAN zum Preis von 157.675,00 EUR, inkl. MwSt.
Los 2 (Aufbau): Firma Magirus zum Preis von 969.219,30 EUR, inkl. MwSt.
Los 3 (Beladung): Firma W. Schmitt zum Preis von 31.643,77 EUR, inkl. MwSt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für den Löschbezirk Mettlach in einer Gesamthöhe von 1.158.538,07 €.
Beschaffung von zwei Tragkraftspritzfahrzeuge-Wasser für die Löschbezirke Faha und Bethingen
Die Ausschreibung für die vorgenannten Fahrzeuge erfolgte europaweit im offenen Verfahren (oberhalb des Schwellenwertes).
Nach der Auswertung durch die Vergabestelle des Landkreises wurde diese durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft, so dass die Aufträge wie folgt vergeben werden sollen:
Los 1 (Fahrgestell): Firma MAN zum Preis von 129.353,00 EUR, inkl. MwSt.
Los 2 (Aufbau): Fa. BTG GmbH zum Preis von 157.203,76 EUR, inkl. MwSt.
Los 3 (Beladung): Fa. Albert Ziegler GmbH zum Preis von 2.362,17 EUR, inkl. MwSt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Tragkraftspritzfahrzeuge-Wasser für die Löschbezirke Faha und Bethingen in einer Gesamthöhe von 288.918,93 €.