Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 14. Mai 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024
| im Erfolgsplan | im Ertrag mit | 112.632,08 € |
| im Aufwand mit | 107.840,00 € |
| im Vermögensplan | in den Einnahmen mit | 8.000,00 € |
| in den Ausgaben mit | 8.000,00 € |
festgestellt.
Eine Stellenübersicht entfällt, da der Verband keine eigenen Bediensteten hat.
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht veranschlagt.
Die Liquidität des Verbandes wird durch die die Kassengeschäfte wahrnehmende Gemeindekasse Mettlach gewährleistet.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Mettlach, 14. Mai 2025
Der Verbandsvorsteher
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
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Gesehen:
St. Ingbert, 03.12.2025
Landesverwaltungsamt St. Ingbert als Kommunalaufsichtsbehörde
gez. Dominique Grape
Dominique Grape
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2026 bis 23. Januar 2026 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustand gekommen.
Mettlach, 15. Dezember 2025
Der Verbandsvorsteher
Daniel Kiefer