| • | Am Wahltag wird jede demokratische Wahl erst durch das Engagement der Mitglieder der Wahlvorstände in den örtlichen Wahllokalen ermöglicht. |
| • | Dafür braucht unsere Demokratie für die Europawahl am 09. Juni 2024 wieder insgesamt 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, allein ca. 10.000 im Saarland, die dieses Wahlehrenamt am Wahltag übernehmen. |
| • | Dieses Wahlehrenamt ist ein unverzichtbarer Dienst für unsere aktiv gelebte Demokratie und für unsere offene freiheitlich-demokratische Gesellschaft. |
Was gehört zu den Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers?
| • | Ausgabe der Stimmzettel nach Überprüfung der Wahlberechtigung. |
| • | Ordnung des Zugangs zur Wahlkabine. |
| • | Kontrolle des Einwurfs der gefalteten Stimmzettel in die Wahlurnen. |
| • | Nach 18.00 Uhr: Öffentliche Auszählung der Stimmen und Meldung der vorläufigen Wahlergebnisse an die Gemeinde. |
Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?
| • | Wahlhelferin/Wahlhelfer kann jeder Mensch werden, der selbst wahlberechtigt ist. Da die Wahlvorstände sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahlen abwickeln, gilt hier das (höhere) Wahlalter der Kommunalwahlen: Das Wahlehrenamt setzt also die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag voraus! |
Nähere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt der Gemeinde Mettlach, Tel. 06864/8335 oder 8332.