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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Offenlegen der Vorschlagsliste

Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16.05.2023, die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Saarbrücken und das Amtsgericht Saarlouis für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen. Diese liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 26.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023 im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, Zimmer 211, 66693 Mettlach, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist – 02.06.2023 bis einschließlich 08.06.2023 –, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Mettlach, 17. Mai 2023

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer