Nach Beendigung des betreffenden Pachtvertrages wird der Dorfweiher neu verpachtet. Die Pacht beträgt 300 € jährlich. Bei Übernahme der umliegenden Pflegearbeiten kann über eine Pachtminderung beraten werden.
Die Verpachtung erfolgt ab sofort über einen Mindestpachtzeit von 12 Jahren mit Bezug auf § 12 Abs. 1 des Saarländischen Fischereigesetzes.
Schriftliche Bewerbungen werden an die Gemeindeverwaltung Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, erbeten.
Weitere Informationen erteilt das Liegenschaftsamt der Gemeinde Mettlach, Tel. 06864-83-19.
Mettlach, 31.05.2024
Der Bürgermeister:
Daniel Kiefer