Für Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, endet die reguläre Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen am Freitag, 07. Juni 2024, um 18:00 Uhr.
Beantragen können Sie
| persönlich | im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, während der allgemeinen Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung) |
| schriftlich | z.B. mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sie können Ihrem Wahlscheinantrag auch elektronisch an das Wahlamt senden; eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich. |
| online | über den Link auf www.mettlach.de oder durch scannen des QR-Codes aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief ► Online-Anträge können längstens bis 05.06.2024 gestellt werden |
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Briefwahlbüro im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Str. 64