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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 23/2025
Gemeindeverwaltung
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Naturschutzbeauftragte

Natur- und Landschaftsschutz leben vor Ort vom ehrenamtlichen Engagement. Das Saarländische Naturschutzgesetz sieht vor, dass die Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen können.

Die örtlichen Naturschutzbeauftragten sollen als naturschutzfachliche Berater herangezogen werden. Sie beurteilen lokale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder setzen selbst Naturschutzprojekte um.

Bereitschaftsdienste und sonstige wichtige

Rufnummern: siehe unter „Mettlach aktuell“