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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmaktionsplanung (4. Runde) in der Gemeinde Mettlach

Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Lärmaktionsplan der 4. Runde gemäß § 47d BImSchG in Form der Berichterstattung an das Ministerium für Umwelt, Klima, Agrar und Verbraucherschutz beschlossen.

Eine grundsätzliche Änderung der Lärmsituation entlang den Hauptverkehrsstraßen wurde nicht festgestellt, die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 bzw. 3. Runde wurden erneut aufgegriffen. Innerhalb der Gemeinde wurden in der Kartierung der 4. Runde die A 8 und die B 51 (ab dem Gewerbegebiet „Auf der Haardt“ bis zum Kreisverkehr an der Schiffsanlegestelle) berücksichtigt. Die L 158 (Britter Straße) sowie die L 176 (Von-Boch-Liebieg-Straße) fanden in der aktuellen Lärmkartierung keine Berücksichtigung mehr (die Verkehrsmengen liegen unterhalb der Kartierungsschwelle).

Es ist im Interesse der Gemeinde Mettlach, sowohl Planungen für die Hauptlärmquellen als auch die Entwicklung der Verkehrsbelastungen zu verfolgen und zu hinterfragen. Weiterhin wird seitens der Gemeinde in Bauleitplanverfahren darauf geachtet, dass die Lärmimmissionen sowohl aus Verkehrs-, aber auch Gewerbe- und Freizeitlärm mit den Wohnbebauungen verträglich sind.

Der Lärmaktionsplan kann dauerhaft während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64 in 66693 Mettlach, Fachbereich 2, Zimmer 302, eingesehen werden.

Mettlach, den 05.06.2024

Der Bürgermeister