Rechtliche Vorsorge bei einer Demenzerkrankung
Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person die schriftliche Vollmacht erteilt, für eine andere Person handeln zu können. Zur Erteilung dieser Vollmacht müssen Menschen mit Demenz geschäftsfähig sein. Die betreffenden Bereiche können Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt und Wohnung, Schriftverkehr, gegenüber Behörden und Gerichten, Erteilung von Untervollmachten, Regelungen für die Betreuung sein. In einer Betreuungsverfügung können Menschen mit Demenz festhalten, welche Bedingungen gelten sollen, für den Fall der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorhanden sein, jedoch muss eine Willensäußerung möglich sein. Für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können in einer Patientenverfügung im Voraus Richtlinien über medizinische Maßnahmen festgelegt werden.
Ansprechpartner für die rechtliche Vorsorge sind die für Ihre Region zuständigen Amts- und Betreuungsgerichte, und die Örtlichen Betreuungsbehörden, die bei den Landkreisen bzw. beim Regionalverband angesiedelt sind.
Nähere Informationen bei der Landesfachstelle Demenz Saarland, Tel.: 06831/488180, landesfachstelle@demenz-saarland.de