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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet „Auf der Heide““

gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Ortsteil Nohn der Gemeinde Mettlach

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in öffentlicher Sitzung am 25.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet „Auf der Heide““ beschlossen hat.

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide““ vom 12.12.2022.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In der Gemeinde Mettlach besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuem Wohnraum. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Freifläche am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Nohn geplant. Die für Wohnzwecke zu entwickelnde Fläche grenzt an die nördlich der Medardusstraße befindliche Wohnbebauung an.

In der Wohnbauflächenpotentialstudie der Gemeinde aus dem Jahr 2024 war die Fläche ebenfalls enthalten und ihr wurde eine gute Eignung bescheinigt. Gemäß der Studie verfügt der Ortsteil Nohn über ein Kontingent von 10,1 Wohneinheiten für die nächsten 15 Jahre.

Es wird eine Fläche von 1,9 ha überplant. Der nördliche Teil bleibt weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten. Der südliche Teilbereich soll auf ca. 0,7 ha als Wohnbaufläche überplant werden. So ergeben sich 10 Wohngrundstücke mit einer Grundstücksgröße zwischen 430 qm und 760 qm, welche bei einer Festsetzung von einer Wohneinheit je Wohngebäude, dem ermittelten Kontingent an Wohneinheiten für den Ortsteil Nohn entspricht. Die äußere Erschließung des Plangebietes soll über die Medardusstraße – zwischen den Anwesen „Medardusstraße 36 und 34“ erfolgen. Für die interne Erschließung des Wohngebietes ist eine Stichstraße geplant. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig innerhalb des Plangebietes auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden. Die landwirtschaftliche Fläche kann als Reservefläche für mögliche weitere Bauabschnitte angesehen werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der Wohnbebauung der Medardusstraße auf Höhe der Hausnummern 31 – 36 aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Wohnbebauung und dem Wald. Im Osten wird das Plangebiet durch einen Feldweg begrenzt, welcher von der Medardusstraße nach Norden abzweigt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planteil, dem Textteil, der Begründung sowie dem Umweltbericht

in der Zeit vom 15.07.2025 bis einschließlich 19.08.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/leben-in-mettlach/bauen-und-wohnen/ausschreibungen/ unter „Offenlagen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieses Zeitraums zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.

Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 29.01.2025; Bearbeitung: Kernplan

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Mettlach, den 30.06.2025

Der Bürgermeister

i. V.

Rainer Borens

2. Beigeordneter