Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
| in den Erträgen auf | 2.140.490,00 € |
| in den Aufwendungen auf | 2.108.418,00 € |
| Jahresgewinn | 32.072,00 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt
| in den Einnahmen auf | 2.704.808,00 € |
| in den Ausgaben auf | 2.704.808,00 € |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf | 2.159.165,00 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt die vom Gemeinderat am 13.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Mettlach, 13.12.2023
Der Werkleiter
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15. Juli 2024 bis 26. Juli 2024 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die nach §§ 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes „Wasserwerk der Gemeinde Mettlach“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.159.165 €
St. Ingbert, 24. Juni 2024 - Dienstsiegel
Im Auftrag
gez. Birgit Heib
Birgit Heib
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustande gekommen.
Mettlach, 02.07.2024
Der Werkleiter
Daniel Kiefer