Der Gemeinderat Mettlach hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 24,8 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit den Flurbezeichnungen „Meierfeld“, „Ober dem Gähmeierfeld“, „In der Gellerhuf“, „Kamphuf“, Oberst Straßenacker“, „Unterst Straßenacker“ und „Rammelshuf“ in der Gemarkung Wehingen.
Er umfasst hier die Parzellen:
| • | Gemarkung Wehingen Flur 3, Parzellen 16, 17, 18, 20, 27, 37, 39 und 40 sowie die Wegeparzellen 19, 38 und 41 |
Aufgrund des Flächenzuschnittes in einem spiegelverkehrten C lassen sich die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ nur grob wie folgt beschreiben:
Nördlich der Autobahn:
| • | Im Norden: durch einen Feldwirtschaftsweg, der hier etwas südlich der Hangkante verläuft (östlicher Teil), durch eine Linie inmitten der Feldflur (westlicher Teil) |
| • | Im Westen: durch einen Gehölzbestand wenige Meter westlich der Behelfsausfahrt der BAB A 8 im Bereich des Windparks |
| • | Im Süden: durch die Böschungsoberkante des Autobahneinschnitts bzw. den hier verlaufenden Weg |
| • | Im Osten: durch einen Gehölzbestand |
Südlich der Autobahn:
| • | Im Norden: durch weitere Gehölzbestände, die sich um den Austritt des Pellinger Tunnels befinden |
| • | Im Westen: durch die Fortsetzung des o.g. Gehölzbestandes |
| • | Im Süden: durch einen Feldwirtschaftsweg |
| • | Im Osten: durch weitere Gehölzbestände |
Die Teile nördlich und südlich der Autobahn werden durch eine schmale Fläche miteinander verbunden, die sich zwischen dem Austritt des Pellinger Tunnels bis zu Gehölzbeständen östlich davon erstreckt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Der Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 04.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 15.07.2025 bis einschließlich zum 22.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64 im Foyer des 3. OG zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten der Gemeinde Mettlach:
Montag, Mittwoch, Freitag: nur nach Vereinbarung
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Mettlach unter
https://mettlach.de/leben-in-mettlach/bauen-und-wohnen/ausschreibungen/offenlagen
zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 15.07.2025 bis einschließlich zum 22.08.2025 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
• Boden
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) weist auf die hohe Verdichtungsempfindlichkeit und Erosionsgefährdung der Böden hin. Diese Hinweise wurden in den Umweltbericht aufgenommen und durch bodenschonende Maßnahmen im Bebauungsplan berücksichtigt.
• Wasser
Es wurden keine wesentlichen wasserwirtschaftlichen Bedenken vorgetragen. Die Versickerung und Entwässerung erfolgen flächenschonend; wasserrechtliche Vorgaben werden im weiteren Verfahren geprüft.
• Klima
Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz bewertet das Vorhaben im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Die klimarelevante Wirkung ergibt sich aus dem Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung.
• Luft
Keine spezifischen Einwendungen; eine Verbesserung lokaler Luftqualität durch Wegfall intensiver Bodennutzung wird angenommen.
• Pflanzen und Biotopstruktur
Der NABU Saarland e. V. fordert den Erhalt von Brachen und eine naturschutzgerechte Flächengestaltung (z. B. Mahd, Steinhaufen, Verzicht auf Pestizide). Die Hinweise wurden im Bebauungsplan integriert. Das LUA fordert zudem Maßnahmen zur Biotopvernetzung (z. B. Gehölzsäume, Strukturkorridore), die nun planungsrechtlich gesichert sind.
• Fauna
Das LUA benennt artenschutzrechtlich relevante Arten wie Feldlerche, Neuntöter, Zauneidechse und Spanische Flagge. Der vorliegende Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass unter Umsetzung gezielter Schutzmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bestehen. Die Oberste Jagdbehörde sowie der Kreisjägermeister und die Vereinigung der Jäger des Saarlandes thematisieren die Bedeutung des Pellinger Tunneldachs als Wildtierkorridor, insbesondere für Rotwild. Die Durchgängigkeit wird laut Gutachten (Mestermann) trotz Flächenreduzierung durch Maßnahmen wie Randstrukturen, Zaunführung und Jagdberuhigung gewährleistet.
• Sonstige Schutzgüter
| • | Landschaftsbild: Das LUA erkennt keine erheblichen Beeinträchtigungen bei Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen. |
| • | Kulturelles Erbe: Das Landesdenkmalamt verweist auf Anzeigepflichten bei Bodenfunden (§ 16 SDSchG); Denkmale sind nicht betroffen. |
| • | Landwirtschaft: Die Landwirtschaftskammer für das Saarland kritisiert die Umnutzung wertvoller Ackerflächen; die Gemeinde verweist auf das überragende öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie gemäß § 2 EEG. |
| • | Fernstraßen: Die Autobahn GmbH und das Fernstraßen-Bundesamt fordern Einhaltung der Anbauverbotszonen (§ 9 FStrG), Blendgutachten und dauerhafte Sicherung technischer Einrichtungen; dies wurde in die Planung aufgenommen. |
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| • | Planzeichnung des Bebauungsplanes |
| • | Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende |
| • | Biotoptypenplan |
| • | Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten: |
- Umweltrelevante Angaben zum Standort
| o | Bedarf an Grund und Boden |
| o | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| o | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| o | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| o | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| o | Immissionssituation |
| o | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| o | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| o | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| o | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| o | Prüfung von Planungsalternativen |
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
| • | PV-Potenzialfläche Wehingen (Mettlach) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll) |
| • | Eignung des Pellinger Tunneldachs im Verlauf der A 8 als Rotwildwanderkorridor - Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Wehingen“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mettlach (Bertram Mestermann, Büro für Landschaftsplanung) |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de
vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde Mettlach eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mettlach, den 04.07.2025
Der Bürgermeister
i. V. Rainer Borens
2. Beigeordneter