Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass Gemeinderat Mettlach in seiner Sitzung am 25.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für das Repowering des bestehenden Windparks Wehingen / Tünsdorf geschaffen werden. Vorgesehen ist der Rückbau der veralteten Bestandsanlagen und die Errichtung von sechs modernen Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit jeweils 7 MW Leistung. Ziel ist eine deutliche Steigerung der Energieerzeugung bei gleichzeitiger Reduzierung von Umwelt- und Landschaftseingriffen sowie eine bessere Vereinbarkeit mit Umwelt- und Immissionsschutzanforderungen.
Der Geltungsbereich der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen - Tünsdorf“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 106 ha. Er liegt im Südwesten des Gemeindegebiets Mettlach auf einer offenen, landwirtschaftlich geprägten Hochfläche zwischen den Ortsteilen Wehingen, Tünsdorf und Büschdorf (Gemeinde Perl). Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Fluren 4 und 5 der Gemarkung Wehingen sowie die Flur 5 der Gemarkung Tünsdorf.
Folgende Parzellen liegen innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen – Tünsdorf“
| Gemarkung | Tünsdorf | Wehingen |
|
| Flur | 5 | 4 | 5 |
| Flurstücke | 42, 43, 44, 45, 46, 48 | 16, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 64, 72 | 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 40, 101, 102, 103, 104, 105 |
In der Örtlichkeit lässt sich der Geltungsbereich in etwa wie folgt umreißen:
| • | Im Westen: durch die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Perl, nahe dem Ortsteil Büschdorf |
| • | Im Norden: durch die offene Feldflur in Richtung Tünsdorf |
| • | Im Osten: durch die offene Feldflur in Richtung des Kewelsberges bzw. der ausgeprägten Hangböschung in Richtung Wehingen |
| • | Im Süden: durch die Bundesautobahn A8 sowie das unmittelbar südlich angrenzende französische Staatsgebiet (Scheuerwald) |
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Hiermit macht die Gemeinde Mettlach bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan vom 15.07.2025 bis einschließlich zum 22.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64 im Foyer des 3. OG zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: nur nach Vereinbarung
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
| - | Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB |
| - | Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) |
| - | Begründung mit Umweltbericht zum Vorhabenbezogenem Bebauungsplan |
In o.g. Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://mettlach.de/leben-in-mettlach/bauen-und-wohnen/ausschreibungen/offenlagen
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 22.08.2025 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde Mettlach eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mettlach, den 04.07.2025
Der Bürgermeister
i. V. Rainer Borens
2. Beigeordneter