Terminsnachricht – Grenztermin
Anlässlich einer Vermessung in der Gemarkung Nohn findet für das Flurstück, Flur 1, Flurstücksnummer 1713/1 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und – wenn beantragt – neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Über diese Vorgänge wird zum Abschluss des Grenztermins eine Niederschrift über den Grenztermin aufgenommen.
Der Grenztermin findet statt am: 22.08.2025 11:00 Uhr
Treffpunkt: Kaulenfeldstraße 15, 66693 Nohn
Es wird Ihnen als Eigentümer Gelegenheit gegeben, sich im Grenztermin über das Ergebnis des Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahrens zu informieren und Ihre Zustimmung in der Niederschrift über den Grenztermin zu erklären. Wenn Sie am Grenztermin nicht teilnehmen, können die Sie betreffenden Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit festgestellt und abgemarkt werden. Das Ergebnis wird Ihnen dann durch eine Kopie der Niederschrift über den Grenztermin schriftlich mitgeteilt.
Sie können sich im Grenztermin durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen. Für die Vollmacht kann der beigefügte Vordruck benutzt werden. Die Vollmacht ist im Termin zu übergeben oder der Vermessungsstelle zuzuleiten.
Bitte füllen Sie die Vollmacht aus, wenn Ihr Grundstück im gemeinsamen Besitz z.B. von Eheleuten ist und nur ein Miteigentümer am Termin teilnehmen kann!
Kosten, die Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, werden nicht erstattet.