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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 29/2026
Veranstaltungen "Rund um die Saarschleife"
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Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone

– Fahrräder und E-Scooter bitte schieben

 

Die Gemeinde Mettlach weist darauf hin, dass in der Fußgängerzone eine entsprechende Beschilderung angebracht ist. Diese schreibt ausdrücklich vor, dass Fahrräder und E-Scooter in der Fußgängerzone zu schieben sind.

In den vergangenen Wochen wurde jedoch vermehrt festgestellt, dass insbesondere E-Scooter, aber auch Fahrräder, mit teilweise hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fahren. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Besonders gefährdet sind nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch Kundinnen und Kunden der örtlichen Geschäfte. Wer ein Geschäft betritt oder verlässt, muss jederzeit damit rechnen können, die Fußgängerzone sicher nutzen zu können. Gleiches gilt für Gäste der Außengastronomie, die sich im unmittelbaren Bereich der Laufwege aufhalten. Schnelle Fahrräder oder E-Scooter stellen hier ein erhebliches Unfallrisiko dar – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.

Darüber hinaus müssen Fahrzeugführer ihre volle Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmen. Kopfhörer dürfen nur verwendet werden, wenn akustische Warnsignale – beispielsweise Martinshorn, Klingeln oder Hupen – weiterhin uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Wer durch laute Musik oder Kopfhörer von seiner Umgebung abgelenkt ist, gefährdet sich selbst und andere.

Die Gemeinde Mettlach bittet daher alle Nutzerinnen und Nutzer von Fahrrädern und E-Scootern, die geltende Beschilderung zu beachten, ihre Fahrzeuge in der Fußgängerzone zu schieben und sich rücksichtsvoll gegenüber allen Verkehrsteilnehmern zu verhalten.

Die Einhaltung dieser Regelungen dient der Sicherheit aller. Die Gemeinde wird die Situation weiterhin beobachten und die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Ihr Ordnungsamt