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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Bekanntmachung der formellen Beteiligung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks Wehingen-Tünsdorf.

Der bestehende Windpark wurde Ende der 1990er Jahre auf Grundlage des damals gültigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes errichtet. Die vorhandenen älteren Windenergieanlagen sollen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Vorgesehen ist der Rückbau von neun Bestandsanlagen und die Errichtung von sechs neuen Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nennleistung von jeweils 7 MW und einer Gesamthöhe von rund 262,5 m.

Mit der Planung sollen die vorhandenen Windenergieflächen effizient weiterentwickelt, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesteigert und zugleich die planungsrechtliche Steuerung der Anlagenstandorte unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen, naturschutzfachlichen, technischen und sonstigen öffentlichen und privaten Belange gesichert werden.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da der Bereich des Windparks im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach bereits als Sonderbaufläche für die Nutzung der Windenergie dargestellt ist und die geplanten Anlagenstandorte innerhalb der dargestellten Konzentrationszone für Windenergienutzung liegen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 106 ha im Südwesten des Gemeindegebietes Mettlach auf einer offenen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hochfläche zwischen den Ortsteilen Wehingen, Tünsdorf und Büschdorf, Gemeinde Perl. Im Süden wird das Plangebiet durch die Bundesautobahn A 8 sowie das unmittelbar südlich angrenzende französische Staatsgebiet begrenzt.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über Flächen der Gemarkungen Tünsdorf und Wehingen:

Gemarkung Tünsdorf, Flur 5:

Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46, 48

Gemarkung Wehingen, Flur 4:

Flurstücke 16, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 46, 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 64, 72

Gemarkung Wehingen, Flur 5:

Flurstücke 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 40, 101, 102, 103, 104, 105

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Geltungsbereich der Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

 

Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ fand im Zeitraum vom 15.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 statt. In diesem Zeitraum wurden seitens der Öffentlichkeit Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.07.2025 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ beschlossen. Die in der Abwägungssynopse dargestellten Behandlungsvorschläge wurden als Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen und werden Bestandteil der Planunterlagen.

Die daraus resultierenden Anpassungen und Ergänzungen sind in die nun vorliegenden Entwurfsunterlagen eingeflossen.

Öffentliche Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht

vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026

im Internet veröffentlicht wird.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Homepage der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/leben-in-mettlach/bauen-und-wohnen/ausschreibungen/ unter „Offenlagen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeiten bereitgestellt. Hierzu liegen die Planunterlagen zusätzlich in Papierform

im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, Foyer des 3. Obergeschosses, 66693 Mettlach

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden können,

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,

welche weiteren Zugangsmöglichkeiten bestehen.

Stellungnahmen können insbesondere über die oben genannte Beteiligungsplattform, per E-Mail an bauamt@mettlach.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mettlach abgegeben werden.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

Mensch / Gesundheit / Immissionsschutz

Quelle: Bürger A; Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Lärmschutz; Landkreis Merzig-Wadern – Gesundheitsamt

Hinweise und Bedenken zu möglichen Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die menschliche Gesundheit, insbesondere durch Schall, Infraschall, Schattenwurf, optische Wirkungen, Eiswurf und Betriebssicherheit. Weiterhin wurden allgemeine Bedenken zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Umfeld der Anlagen vorgebracht.

Hinweise des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz zu den Themen Lärm und Schattenwurf. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen hinsichtlich der auftretenden Geräusche und des Schattenwurfs keine grundsätzlichen Bedenken, sofern entsprechende Auflagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Hinweise des Gesundheitsamtes des Landkreises Merzig-Wadern zu den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie zur Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.

Natur- und Artenschutz / biologische Vielfalt

Quelle: Bürger A; Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Naturschutz

Hinweise und Bedenken zu möglichen Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse, Insekten, Pflanzen und sonstige Tierarten. Angesprochen wurden insbesondere Kollisionsrisiken, Lebensraumverluste, Störungen sowie mögliche Beeinträchtigungen der Tierwelt.

Hinweise zu den vorgelegten artenschutzfachlichen Unterlagen, zum erforderlichen Umfang der Umweltprüfung sowie zur Sicherung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz von Bodenbrütern, windkraftrelevanten Großvögeln und Fledermäusen, insbesondere zu Abschaltregelungen, Bewirtschaftungsdetektion, Gondelmonitoring sowie zur verbindlichen Sicherung von Maßnahmen im Bebauungsplan, im städtebaulichen Vertrag oder im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Boden / Fläche / Landwirtschaft / Rückbau

Quelle: Bürger A; Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Bodenschutz; Landwirtschaftskammer für das Saarland

Hinweise und Bedenken zur Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, zu möglichen Bodenbelastungen, Rotorblattabrieb, Schadstoffeinträgen, Kontaminationen sowie Auswirkungen auf Ackerflächen und landwirtschaftliche Nutzungen.

Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aus bodenschutzfachlicher Sicht. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht.

Hinweise zum Rückbau der Bestandsanlagen, zur fachgerechten Entsorgung sowie zur Beachtung des Leitfadens „Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Windenergieanlagen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz.

Wasser / Grundwasser / wassergefährdende Stoffe

Quelle: Bürger A; Landkreis Merzig-Wadern – Gesundheitsamt

Hinweise und Bedenken zu möglichen Auswirkungen auf Grundwasser, Brunnenwasser, Wasserhaushalt und wasserwirtschaftliche Belange.

Hinweise zu möglichen Beeinträchtigungen durch Bau, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen sowie durch wassergefährdende Stoffe.

Hinweis des Gesundheitsamtes, dass das Plangebiet an eine geplante Wasserschutzzone III angrenzt und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf das notwendige Maß zu beschränken ist.

Klima / Luft / erneuerbare Energien

Quelle: Bürger A

Hinweise und Bedenken zur Umwelt- und Klimawirkung von Windenergieanlagen.

Angesprochen wurden insbesondere Treibhausgase, Rotorblattabrieb, mögliche Stoffeinträge in Luft, Boden und Wasser sowie grundsätzliche Einwendungen gegen den Ausbau der Windenergie.

Landschaftsbild / Erholung

Quelle: Bürger A

Hinweise und Bedenken zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, insbesondere aufgrund der Lage des Plangebietes auf einem Plateaurücken, der Höhe der geplanten Windenergieanlagen, der Fernwirkung sowie der Veränderung der offenen Landschaft.

Hinweise zu möglichen visuellen Belastungen und zur technischen Überprägung des Landschaftsraumes.

Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz

Quelle: Landesdenkmalamt

Hinweise zu möglichen archäologischen Belangen im Plangebiet.

Hinweise auf eine historische römische Straße im Bereich des Plangebietes sowie auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für archäologische Befunde im Zusammenhang mit Erdarbeiten, Fundamenten, Kranstellflächen, Zuwegungen und Leitungsbau.

Hinweise zum Umgang mit möglichen Bodenfunden und zur Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde.

Technische Infrastruktur / Leitungen / Verkehr / Anlagensicherheit

Quelle: VSE Verteilnetz GmbH; Deutsche Telekom Technik GmbH; PLEDOC GmbH / OGE; ÖkoStrom Saar Wind GmbH; weitere Leitungsträger

Hinweise zu vorhandenen Leitungen, Leitungsschutzstreifen, Telekommunikationsinfrastruktur, Richtfunkbelangen, Ferngasleitung, 110-kV-Hochspannungsfreileitung, Bau- und Transportwegen sowie zur Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern.

Hinweise zur Freihaltung von Schutzstreifen, zur Einhaltung von Mindestabständen, zu Kranstandorten, Bau- und Transportwegen sowie zur Erforderlichkeit örtlicher Einweisungen und Abstimmungen vor Bauausführung.

Hinweise zu möglichen Auswirkungen auf benachbarte Windenergieanlagen, insbesondere durch Turbulenzen, Nachlaufströmungen, Standsicherheit, Lebensdauer, Ertragsfähigkeit und Anlagenbetrieb.

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

Planzeichnung zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ einschließlich textlicher Festsetzungen

Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand: Entwurf – Formelle Beteiligung

Beschlussvorlage zur Abwägung mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

Vorhaben- und Erschließungsplan, soweit Bestandteil der Entwurfsunterlagen

Der Umweltbericht enthält insbesondere Angaben zu folgenden Themen:

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Standort, Lage, Topographie und derzeitige Nutzung des Plangebietes

Bedarf an Grund und Boden

Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung

Flächennutzungsplan und sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie

Restriktionen für die Planung

Naturraum und Relief

Geologie und Böden

Oberflächengewässer und Grundwasser

Klima und Lufthygiene

Arten und Biotope

Fauna und artenschutzrechtliche Belange

Natura 2000 und Schutzgebiete

Immissionssituation

Landschaftsbild und Erholung

Kultur- und Sachgüter

Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen für Bodenbrüter, Großvögel und Fledermäuse

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Prüfung von Planungsalternativen

Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkunge

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

Tierökologische Untersuchung, Windpark Mettlach – Repowering, Avifauna und Fledermäuse, ÖKO-LOG Freilandforschung, März 2026

Maßnahmenvorschläge zu Artenschutzaspekten im Rahmen des geplanten WEA-Repowering im Windpark Mettlach, ÖKO-LOG Freilandforschung, März 2026

Schallimmissionsprognose, Standort Mettlach – WEA 1 bis 6, Ingenieurbüro Kuntzsch GmbH, Berichtsnummer N-IBK-2120625-Rev.1, 02.10.2025

Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose N-IBK-2120625-Rev.1 für das Projekt Mettlach, Ingenieurbüro Kuntzsch GmbH, 03.03.2026

Schattenwurfprognose, Standort Mettlach – WEA 1 bis 6, Ingenieurbüro Kuntzsch GmbH, Berichtsnummer S-IBK-2130625-Rev.1, 02.10.2025

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Lärmschutz, vom 26.11.2025

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter, hier ein externes Planungsbüro, ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt.

Die betroffene Person ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um Auskunft zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 und § 17 Datenschutz-Grundverordnung kann sie die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mettlach, den 10.07.2026

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer