Rechtliche Vorsorge bei einer Demenzerkrankung
Mit dem Fortschreiten der Erkrankung kommt es zu einem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit, die dazu führen kann, dass Menschen mit Demenz nicht mehr in der Lage sind, Situationen zu überblicken, willensgesteuerte Entscheidungen zu treffen oder Willensäußerungen eindeutig zu artikulieren. Dann wird es notwendig, pflegende Angehörige zu befähigen, für den Menschen mit Demenz zu entscheiden und zu handeln. Damit ihrem Willen entsprochen wird und um Fremdbestimmung vorzubeugen, sollten rechtliche Vorsorgen getroffen werden: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
Nähere Informationen zum Thema Demenz, kostenfreie Informationsmaterialien, Adressen vor Ort und Auskünfte sind bei der Landesfachstelle Demenz Saarland erhältlich unter: Landesfachstelle Demenz Saarland, Ludwigstraße 5, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831/488180, landesfachstelle@demenz-saarland.de, www.demenz-saarland.de - Melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an.