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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes

„Neues Quartier Mosaikfabrik“ im Ortsteil Mettlach

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in öffentlicher Sitzung am 13.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neues Quartier Mosaikfabrik“ im Regelverfahren gefasst.

Da das Areal in unmittelbarer Bahnhofsnähe zukünftig vor allem zu Wohnzwecken genutzt werden soll, gleichzeitig aber auch nicht wesentlich störende Gewerbe- und ggf. freizeitbezogene Einrichtungen ermöglicht werden sollen, ist vorgesehen, bzgl. der Art der baulichen Nutzung den Gebietscharakter „Urbanes Gebiet“ (MU gem. § 6a BauNVO) festzusetzen. Hierdurch ist ein hohes Maß an baulicher Flexibilität gewährleistet. Die Ausweisung als MU-Gebiet ermöglicht daher genau den „Nutzungsmix“, welcher für ein lebendiges urbanes Quartier erforderlich und wünschenswert ist.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Neues Quartier Mosaikfabrik“ sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt den Bereich als gewerbliche Baufläche dar. Der Bebauungsplan „Neues Quartier Mosaikfabrik“ wird daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Mettlach, den 21.07.2022

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer