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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens

zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“

gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 34 Abs. 4 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Ortsteil Weiten der Gemeinde Mettlach

Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“ einzuleiten (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Gemeinderat ebenfalls den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung verfolgt die Gemeinde Mettlach folgende Ziele:

Am nördlichen Siedlungsrand von Weiten befindet sich in der Trierer Straße eine noch unbebaute private Grün- und Freifläche, die dem Außenbereich gem. § 35 BauGB und nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen ist. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Mettlach, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich mit einzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines weiteren Wohngebäudes zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand im Bereich der Trierer Straße ergänzt und sinnvoll abgerundet werden. Eine Bebauung ist ohne die Ergänzungssatzung nicht möglich.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 590 qm.

Gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung

in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 12.09.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird.

Die oben genannten Unterlagen liegen während dieses Zeitraums zu allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im v.g. Zeitraum zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Ergänzungssatzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Mettlach, den 27.07.2023

Der Bürgermeister

i.V. Rainer Borens

Erster Beigeordneter