gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet, Ortsteil Tünsdorf der Gemeinde Mettlach
Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Auf Klausen“ im regulären Verfahren nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
In der Sitzung vom 19.07.2023 hat der Rat der Gemeinde Mettlach ebenfalls den Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.
Durch die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Auf Klausen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten sowie einer Lagerhalle geschaffen werden. Im Plangebiet war früher eine ehemalige Tankstelle und es befindet sich derzeit bereits ein altes Bestandsgebäude auf dem Grundstück. Dieses wurde in der Vergangenheit bereits zu Wohnzwecken genutzt und wird vorher abgerissen, da die Bausubstanz und der Gebäudezuschnitt nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Eine aufwändige Sanierung des Gebäudes wäre unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Der Neubau des Mehrfamilienhauses nimmt den gleichen Standort ein wie das Bestandsgebäude. Die Lagerhalle soll ca. 35 m westlich des Mehrfamilienhauses entstehen.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich des Ortsteils Tünsdorf und grenzt direkt an die L 170 an. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,59 ha. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Auf Klausen“ inkl. Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Kurzbegründung sowie Umweltbericht
in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 12.09.2023
auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Die oben genannten Unterlagen liegen während dieses Zeitraums zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind zudem im v.g. Zeitraum zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mettlach, den 27.07.2023
Der Bürgermeister
i.V. Rainer Borens
Erster Beigeordneter