gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 34 Abs. 4 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Ortsteil Mettlach der Gemeinde Mettlach
Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „KiTa - Britter Straße“ einzuleiten (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 19.07.2023 hat der Gemeinderat ebenfalls den Entwurf der Ergänzungssatzung „KiTa – Britter Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung gebilligt und die Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung „KiTa - Britter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Umfeld der „Britter Straße“ geschaffen werden. Um ein verträgliches Einfügen in die Umgebungsbebauung sowie in das Orts- und Landschaftsbild zu gewährleisten, wurden entsprechende Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Grünordnung etc. getroffen.
Um den steigenden Bedarf nach KiTa-Plätzen in der Gemeinde Mettlach zu kompensieren, soll die vorliegende Planung die Grundvoraussetzungen zu der Errichtung einer Kindertagesstätte schaffen.
Das Plangebiet befindet sich östlich des ehemaligen Sportplatzes. Im Norden und Osten grenzt zudem die bestehende Wohnbebauung an.
Der genaue Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt für das Plangebiet Grünflächen dar. Der FNP muss daher im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung
in der Zeit vom 11.08.2023 bis einschließlich 12.09.2023
auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird.
Die oben genannten Unterlagen liegen während dieses Zeitraums zu allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im v.g. Zeitraum zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Ergänzungssatzung wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass sie gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Mettlach, den 27.07.2023
Der Bürgermeister
i.V. Rainer Borens
Erster Beigeordneter