das saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht in § 38 vor, dass die Gemeinden ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Naturschutzfragen im jeweiligen Ortsteil berufen.
Die örtlichen Naturschutzbeauftragten sollen regelmäßig als naturschutzfachliche Sachverständige herangezogen werden; zum Beispiel beurteilen sie lokale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder sie gehen Naturschutzprojekte in ihrer Gemeinde an.
Als Vermittler zwischen Behörde und Bürger sowie als Ansprechpartner für Fachfragen innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten über ein Gespür für Natur und Umweltschutz im kommunalen Bereich verfügen und entsprechend einsatzbereit sein. Besondere berufliche Voraussetzungen werden für die Ausübung des Ehrenamtes nicht verlangt.
Für den Ortsteil Dreisbach wird noch ein ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter gesucht.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben sprechen Sie uns bitte an.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Tel. 06864/8356 bzw. unter ordnungsamt@mettlach.de zur Seite.
Mettlach, den 29.07.2026
Daniel Kiefer
Bürgermeister