Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
| in den Erträgen auf | 2.980.862,00 € |
| in den Aufwendungen auf | 3.079.611,00 € ____________ |
| Jahresverlust | - 98.749,00 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt
| in den Einnahmen auf | 3.527.608,00 € |
| in den Ausgaben auf | 3.527.608,00 € |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf | 3.080.030,00 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt die vom Gemeinderat am 12.12.2022 beschlossene Stellenübersicht.
Mettlach, den 19.12.2022
Der Werkleiter
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.08.2023 bis 29.08.2023 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die nach §§ 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Mettlach“ genehmige ich gem. §§ 102 Abs. 3 in Verbindung mit §. 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
3.080.030,00 €.
St. Ingbert, 27.07 2023 – Dienstsiegel
Im Auftrag
gez. Thomas Frey
Thomas Frey
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustande gekommen.
Mettlach, 04.08.2023
Der Bürgermeister als Werkleiter
In Vertretung
Rainer Borens
Erster Beigeordneter