Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
| in den Erträgen auf | 1.672.362,02 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.614.095,70 € ____________ |
| Jahresgewinn | 58.266,32 € |
Der Vermögensplan wird festgesetzt
| in den Einnahmen auf | 62.925,32 € |
| in den Ausgaben auf | 62.925,32 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 250.000,00 € |
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 12.12.2022 beschlossene Stellenübersicht.
Der Werkleiter
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2023:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.08.2023 bis 29.08.2023 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustand gekommen.
Mettlach, den 04.08.2023
Der Bürgermeister als Werkleiter
In Vertretung
Rainer Borens
Erster Beigeordneter