Gemeinde sucht Schiedsfrau/Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Saarhölzbach
Das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Saarhölzbach ist, nach Ausscheiden des bisherigen Schiedsmannes, neu zu besetzen.
Schiedspersonen werden bestellt, um streitige Rechtsangelegenheiten, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, zu schlichten. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig; sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie werden für fünf Jahre vom Ortsrat gewählt und letztlich vom Amtsgericht Merzig bestellt. Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Schiedsamt darf nicht bekleiden,
| • | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, |
| • | wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet ist. |
In das Schiedsamt soll nicht berufen werden,
| • | wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat; |
| • | wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. |
Interessierte Personen melden sich bitte
| ► | bei Ortsvorsteher Christian Stutz, Saarhölzbach, Hochwaldstraße 3a, Tel. 06864/270 523 bzw. 015209303611, ortsvorsteher.saarhoelzbach@stutz.de |
| oder | |
| ► | im Rathaus Mettlach, Horst Winthang, Zimmer 211, Tel. 06864/83-35; organisation@mettlach.de; gerne auch für weitergehende Fragen und Informationen zum Schiedsamt |
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer