Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 2.272.785,00 € |
| in den Aufwendungen auf | 2.241.647,00 € |
| Jahresgewinn | 31.138,00 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 2.731.597,00 € |
| in den Ausgaben auf | 2.731.597,00 € |
§ 2
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf | 2.195.964,00 € |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt die vom Gemeinderat am 11.12.2024 beschlossene Stellenübersicht.
Mettlach, 11.12.2024
Der Werkleiter
gez. Daniel Kiefer
Daniel Kiefer
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2025:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18. August 2025 bis 29. August 2025 im Rathaus Mettlach, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die nach §§ 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes „Wasserwerk der Gemeinde Mettlach“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.195.964 €
St. Ingbert, 31. Juli 2025 – Dienstsiegel
Im Auftrag
gez. Birgit Heib
Birgit Heib
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als gültig zustande gekommen.
Mettlach, 04.08.2025
Der Werkleiter
Daniel Kiefer