Schulbuchausleihe
- Eine Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes kann bis 30. September 2023 beim Kreisjugendamt beantragt werden
Alle Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können an der Schulbuchausleihe ihrer Schule teilnehmen. Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können im Paket ausgeliehen werden. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Für die vermieteten Schulbücher müssen Erziehungsberechtigte ein Leihentgelt bezahlen. Wer die Kosten für die Schulbuchausleihe nicht selbst tragen kann, der kann beim Kreisjugendamt einen Antrag auf die Befreiung von der Zahlung des Leihentgeltes stellen. Vom Leihentgelt freigestellt werden auf Antrag zum Beispiel Schüler*innen, die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind, die Waisenrente oder Waisengeld erhalten, die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören, die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, die im Haushalt von Empfänger*innen des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben, die zum Haushalt von Wohngeldempfänger*innen gehören.
Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern informiert darüber, dass Anträge auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes im Rahmen der Schulbuchausleihe nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 30. September 2023 gestellt und eingegangen sein müssen. Anträge, die nach diesem Termin und Anträge, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Erziehungsberechtigte erhalten das entsprechende Formblatt an der Schule ihres Kindes.
Kontakt: Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Schülerförderung, Tel.: 06861/80-160, Fax: 06861/80-29-365, E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de, Web: www.merzig-wadern.de
Kostenlose Sprechstunde
- für Eltern von Babys und Kleinkindern
Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern bietet am Montag, 04. September, und am Montag, 18. September 2023, wieder jeweils eine kostenlose Sprechstunde für Eltern von Babys und Kleinkindern an. Die Sprechstunde findet jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Die Beratung richtet sich an alle Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Sprechstunde findet im Nebengebäude des Gesundheitsamtes des Landkreises Merzig-Wadern statt, Torstraße 43a, in Merzig. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter (06861) 80426.
Workshops
- der Skatehalle Merzig-Wadern im September
Der Landkreis Merzig-Wadern lädt im September wieder zu mehreren Workshops in die Merziger Skatehalle, Zum Gipsberg 10 ein. Den Anfang macht am 02. September 2023 der allmonatliche Sport- und Spieltag: Kinder bis 9 Jahre können von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr auch mit dem Fahrrad, Dreirad oder den Inlinern teilnehmen. Der Sport- und Spieltag findet in zwei Zeitslots von 10.00 Uhr bis 11: 45 Uhr und von 12.00 Uhr bis 13:45 Uhr statt. Bei dieser Veranstaltung sind Übungsleiter vor Ort, die allen Neulingen das Skaten beibringen und mit ihnen verschiedene Parcours durchlaufen. Am 04. September geht es dann weiter mit der „Old Dog Session“. Diese findet außerhalb der regulären Öffnungszeiten von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr statt – ein Übungsleiter wird ebenfalls vor Ort sein. An diesem Abend fällt für alle Besucher und Besucherinnen der reguläre Eintritt in Höhe von vier Euro an. Für den Sport- und Spieltag muss eine Anmeldung per E-Mail an skatehalle@merzig-wadern.de erfolgen. Alle Anmeldungen, die erst am Tag des Sport- und Spieltages eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Erziehungsberechtigte müssen für ihre minderjährigen Kinder, wenn sie an einem an Workshop teilnehmen, einen Haftungsausschluss auszufüllen. Diesen gibt es im Internet unter www.merzig-wadern.de/Sportförderung oder vor Ort. Für alle Veranstaltungen besteht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre eine Helmpflicht. Skateboards und Schoner können zu einer geringen Anzahl vor Ort gegen ein Ausweisdokument als Pfand ausgeliehen werden.
Wahl des Kreistages
- des Landkreises Merzig-Wadern am 09. Juni 2024: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 aufgrund § 60 Abs. 2 KWG für die Kreistagswahl 2024 das Kreiswahlgebiet für die Aufstellung von Bereichslisten in folgende Wahlbereiche eingeteilt: Kreisstadt Merzig, Stadt Wadern, Gemeinde Beckingen, Gemeinde Losheim am See, Gemeinde Mettlach, Gemeinde Perl, Gemeinde Weiskirchen