Anlässlich einer in der Gemarkung Orscholz durchgeführten Katastervermessung findet für die Flurstücke Orscholz Flur 3 Nr. 933, 935/1, 936, 938/1, 3122/929, 923, 921/2, 885/2, 921/3, 956/4, 888/3, 885/3, 812 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht.
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am: 03. September 2026 von 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Treffpunkt: Friedhof Orscholz
Wenn Beteiligte am Grenztermin nicht anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt. Die Bekanntgabe der Bestimmung von Flurstücksgrenzen wird später durch schriftliche oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Neunkirchen, den 10.08.2026
(Staut)
Verm.-Oberinspekt.
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Abteilung 5, Lindenallee. 6 - 8, 66538 Neunkirchen, Tel.: 0681/9712643