Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde Mettlach als Friedhofsträger verpflichtet, regelmäßig die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche Unfallgefahren für Friedhofsbesucher wirksam zu vermeiden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sehen vor, dass einmal jährlich eine solche Überprüfung stattfindet. Die diesjährigen Grabsteinprüfungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Mettlach beginnen ab dem 06. September 2025 und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer durchgeführt.
Die Überprüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten. Dabei muss jedes Grabmal einem Druck von 300 N (entspricht 30 kg) standhalten.
Grabmale, die den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, werden dokumentiert. Die jeweiligen Nutzungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt und haben innerhalb einer angemessenen Frist die Standsicherheit ihres Grabmals wiederherzustellen und den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer