„1. Erweiterung Bornwies und am Bornweg M´Rein Bungert“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Ortsteil Orscholz der Gemeinde Mettlach
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in öffentlicher Sitzung am 04.09.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M’Rein Bungert““ im Ortsteil Orscholz im beschleunigten Verfahren gefasst hat.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ferner hat der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in seiner Sitzung am 04.09.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M’Rein Bungert““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:
Im südöstlichen Siedlungsgebiet von Orscholz, am Ende der Nikolausstraße, befindet sich eine bis jetzt überwiegend unbebaute private Grünfläche. Um eine Bebauung zu ermöglichen, wurde im März 2024 ein Bebauungsplan vom Gemeinderat der Gemeinde Mettlach beschlossen.
Im nordwestlichen Geltungsbereich befindet sich derzeit eine genehmigte Garage der Nikolausstraße 16. Diese Tatsache war, aufgrund der fehlenden Darstellung im Kataster, im vorherigen Bebauungsplanverfahren nicht bekannt.
Um der Bestandssituation gerecht zu werden, soll im Bereich der bestehenden Garage eine Fläche für Garagen festgesetzt werden.
Aus diesem Grund bedarf es der 1. Änderung des Bebauungsplanes.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.600 m2.
Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M’Rein Bungert““ aus dem Jahr 2024.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung
in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieses Zeitraums zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im v. g. Zeitraum zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 18.06.2024; Bearbeitung: Kernplan
Mettlach, den 09.09.2024
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer