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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens

zur Aufstellung des Bebauungsplanes

„Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in öffentlicher Sitzung am 04.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ am Ortsteil Orscholz im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ferner hat der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in seiner Sitzung am 04.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und der Auswirkungsanalyse, gebilligt und die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplans sollen die bislang zulässigen Sortimente des Bebauungsplans „Oberst Danzemergewann, 4. Änderung“ erweitert werden, um auch andere Marktansiedlungen am geplanten Nahversorgungsstandort zu ermöglichen. Es ist vorgesehen neben den Sortimenten Lebensmittel, Drogerie und Tierbedarf/Zoohandel auch Betriebe aus den Bereichen Textilfachmarkt, Bäckerei, Schuhfachmarkt sowie Nonfooddiscounter / Multisortimenter im Rahmen der Art der baulichen Nutzungen allgemein zuzulassen. Ziel der Gemeinde- und Ortsentwicklung ist es für den Ortsteil Orscholz, der zusammen mit dem zentralen Ortsteil Mettlach ein sog. bipolares Zentrum (Grundzentrum) bildet, eine der Siedlungsstruktur angemessene Versorgungsstruktur zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde eine „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Fachmärkten in Mettlach-Orscholz“ (GMA, 2024) erarbeitet und mit der Landesplanung, Referat OBB11 (Landesplanung, Bauleitplanung) abgestimmt. Die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung (LEP Teilabschnitt „Siedlung“) wurde nachgewiesen.

Der Bebauungsplan ergänzt in Bezug auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung den Bebauungsplan „Oberst Danzemergewann, 4. Änderung“. Da es sich ausschließlich um eine Sortimentsergänzung handelt, bleiben die Grundzüge der Planung gewahrt. Die übrigen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplans bleiben von der vorliegenden 5. Änderung unberührt und behalten Ihre Gültigkeit.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 0,97 ha und befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Orscholz an der Ecke „Saarburger Straße“ / L178 und „Am Leukbachtal“. Der Geltungsbereich umfasst den östlichen Teil des Flurstücks 31/1 in der Gemarkung Weiten Flur 18. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Da die vorliegende Bauleitplanung die Grundzüge der Planung nicht berührt und keine erheblichen Umweltauswirkungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1-3 zu erwarten sind, wird das Verfahren zur 5. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und Auswirkungsanalyse

in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter www.mettlach.de unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieses Zeitraums zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im v. g. Zeitraum zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Mettlach, den 09.09.2024

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer