An dieser Stelle weisen wir nochmals auf die Verfahrensweise bei Gratulationen hin:
| • | Ehejubiläen (goldene, diamantene und eiserne Hochzeit): bitte im Rathaus Mettlach melden, wenn eine Gratulation gewünscht ist. |
| • | 80. Geburtstag: Sie erhalten ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters. |
| • | 85. Geburtstag: Ihnen wird persönlich vom Ortsvorsteher Ihres Ortsteiles gratuliert. Wenn dies nicht gewünscht ist, bitte beim Ortsvorsteher melden! |
| • | 90./95./100. Geburtstag: Ihnen wird vom Ortsvorsteher und Bürgermeister gratuliert. Wenn dies nicht gewünscht ist, bitte im Rathaus oder beim Ortsvorsteher melden! (91.,92.,… Geburtstag: Gratulation nur durch Ortsvorsteher). |
Ihr Ansprechpartner im Rathaus Mettlach:
Tel. 06864/83-21, E-Mail: vorzimmer@mettlach.de