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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 39/2025
Veranstaltungen "Rund um die Saarschleife"
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Niederschrift Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin: Mittwoch, 10.09.2025

Bebauungsplan „Auf der Brück, 3. Änderung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Orscholz

Aufhebung des auf Grundlage von § 13 b BauGB gefassten Aufstellungsbeschlusses vom 12.10.2022;

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des alten Planstandes unter Einbeziehung lediglich der gemeindeeigenen Grundstücke;

Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

Bereits in seiner Sitzung am 12.10.2022 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Brück, 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren mit dem Ziel der Einbeziehung von Außenbereichsflächen auf den Weg gebracht. Aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts muss der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden, da das Bauleitplanverfahren nicht mehr im – vereinfachten Verfahren – durchgeführt werden kann. Hierzu hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung im Mai d. J. beraten allerdings letztlich aufgrund der Einwände aus dem Ortsrat die Entscheidung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches für den Aufstellungsbeschluss zur erneuten Anhörung des Ortsrates vertagt. In seiner Sitzung am 17.06.2025 sprach sich der Ortsrat Orscholz nun ausdrücklich für die Erschließung des Baugebietes aus. Allerdings lehnte der Ortsrat den vorgelegten Planentwurf mit Einbeziehung der Privatgrundstücke ab und sprach sich stattdessen für eine Erschließung des Baugebietes nach dem Planungsstand vom Dezember 2022 aus. Im Planstand Dezember 2022 werden nur die gemeindeeigenen Grundstücke berücksichtigt, sodass bei Weiterverfolgung dieses Planstandes von weiteren Ankäufen oder Grundstückstauschgeschäften abgesehen werden könne. Zudem solle nochmals geprüft werden, ob durch Anpassung der Grundstücksgrößen die Zahl der Baugrundstücke erhöht werden könnte. Der Bauausschuss hat zwischenzeitlich hierzu beraten und dem Gemeinderat die Empfehlung zur Aufhebung des auf Grundlage von § 13b BauGB gefassten Aufstellungsbeschlusses von 12.10.2022, die Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss auf Grundlage des alten Planstandes unter Einbeziehung lediglich der gemeindeeigenen Grundstücke und die Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ausgesprochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

1.

die Aufhebung des auf Grundlage von § 13b BauGB gefassten Aufstellungsbeschlusses vom 12.10.2022;

2.

den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Auf der Brück, 3. Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des alten Planstandes unter Einbeziehung lediglich der gemeindeeigenen Grundstücke;

3.

die Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis zu 1:

Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Abstimmungsergebnis zu 2:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Abstimmungsergebnis zu 3:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das 2023 von der Bundesregierung erlassene Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Behörden vor, Anlaufstellen für Hinweisgeber von Missständen einzurichten. Entscheidend dabei ist, dass bei der Einrichtung einer Hinweisgebermeldestelle die meldende Person in der Vertraulichkeit geschützt ist. Mit dem Meldestellengesetz (MeldeStG SL) hat der Landesgesetzgeber diese Verpflichtung für Gemeinden und Gemeindeverbände konkretisiert; u.a. ist festgeschrieben, dass Gemein- den und Gemeindeverbände interne Meldestellen gemeinsam einrichten und betreiben können. Zwischenzeitlich hat die Landkreisverwaltung für ihre Kreisbeschäftigten eine Meldeplattform installiert, die sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Der Landkreis hat nun den kreisangehörigen Kommunen angeboten, diese interne Meldestelle auch für die Entgegennahme von entsprechenden Hinweisen von Gemeindebediensteten zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat die Gemeinde Mettlach Interesse bekundet. Zur rechtskonformen Um- setzung und Nutzung der internen Meldestelle des Landkreises im Sinne einer interkommunalen Lösung ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderlich. Hierzu hat der Landkreis einen Vertragsentwurf erarbeitet, der nach verwaltungsinterner Prüfung so angenommen werden kann. Der Hauptausschuss hat hierzu vorberaten und eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Merzig-Wadern zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 30

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Wahl eines Integrationsbeirates in der Gemeinde Mettlach Bestellung eines Integrationsbeauftragten (m/w/d)

Bürgermeister Kiefer erinnerte daran, dass zu der anberaumten Wahl eines Integrationsbeirates (am 13.04.25) keine Wahlvorschläge eingereicht wurden. Für diesen Fall regelt die einschlägige Satzung: Wird kein Wahlvorschlag eingereicht oder zugelassen oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Integrationsbeirates, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirats entfällt für die Dauer von fünf Jahren. Anstelle dessen soll ein Integrationsbeauftragter benannt werden. Da trotz entsprechender Aktivitäten kein Vorschlag aus den politischen Gremien und ebenso, nach mehrfachem öffentlichem Aufruf im Bekanntmachungsblatt, aus der Bevölkerung keine „Bewerbung“, eingegangen ist, ist auch die Bestellung eines Integrationsbeauftragten tatsächlich nicht möglich. Dies hat zur Konsequenz, dass in analoger Anwendung der für den Integrationsbeirat maßgeblichen Satzungsregelung ebenso die Verpflichtung zur Bestellung eines Integrationsbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren.

Anfrage zu Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Danzemer Gewann

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sünnen (CDU) mahnte die ausstehende Antwort bezüglich einer Bauverpflichtung im Gewerbegebiet Danzemer Gewann an und forderte, nun eine dahingehende schriftliche Auskunft ein.

Der Vorsitzende, dass er im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung hierzu eine Mitteilung machen kann.

Bushaltestelle in Orscholz Saarbrücker Straße

Gemeinderatsmitglied Dillschneider (Grüne) berichtete von gefahrträchtigen Situationen im Bereich der Behelfsbushaltestelle an der Gemeinschaftsschule/Saarbrücker Straße und regte den Rückbau dieses Haltepunktes an.

Auftragsvergaben

Neubau KiTa Mettlach: Spielplatzgeräte, Tischlerarbeiten- Einbaumöbel

Die Lieferung und Aufstellung der Spielplatzgeräte wurde im beschränkten Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin lagen drei Angebote vor.

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe

Spielplatzgeräte an die Firma Kompan GmbH aus 24941 Flensburg zur vorläufigen Endsumme des Einheitspreisvertrages von 111.087,61 €/brutto.

Vergabe Erschließung Waldbestände

Aufgrund der Zertifizierung des Gemeindewaldes durch PEFC sind u. a. klare Vorgaben bezüglich der Abstände von Rückegassen zu beachten. Deren Erschließung ist sicherzustellen und hat möglichst durch ein geradliniges, parallel verlaufendes Netz zu erfolgen. Seit den Schäden aufgrund der Stürmen im Jahr 1990 konnten sich in den vergangenen 35 Jahren auf den kommunalen Forstflächen wieder dichte Wälder entwickeln, die nun für die nächste Jahrzehnten mit einem Rückegassensystem erschlossen werden müssen. Die Entwicklungen der letzten Jahre hat ein System hervorgebracht, bei dem mittels eines Richtlaser und GPS solche Rückegassen bodenschonend mit dem Harvester angelegt und zeitgleich digitalisiert werden. Daraus resultiert ein Rückegassensystem, welches den Vorgaben der Zertifizierung gerecht wird und, durch die Digitalisierung des Gassensystems, eine permanente Nutzung in den teils sehr unübersichtlichen Wäldern gewährleistet. Ziel ist es, innerhalb eines Jahres im Forstrevier der Gemeinde Mettlach rund 15 Hektar der ehemaligen Sturmwurfflächen zu erschließen. Aufgrund der Diversität der Waldbestände können die Arbeiten nur im Stundenlohn durchgeführt werden. Es fallen rund 500 Festmeter Holz an, das vom Gemeindeforstrevier vermarktet wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung und den Abschluss Rahmenvertrages mit der Firma Neises Forstunternehmen GmbH & Co. KG bei einer Laufzeit von einem Jahres.