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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 40/2022
Wissenswertes
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Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern

Gesetzliche Regelung bezüglich des Tragens von Atemschutzmasken in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Im Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern müssen ab 01. Oktober Atemschutzmasken in allen Räumlichkeiten getragen werden, in denen medizinische Untersuchungen stattfinden.

Nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 01. Oktober 2022 dürfen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Diese Regelung gilt bis zum 7. April 2023.

Somit erstreckt sich der Anwendungsbereich der Maskenpflicht nicht auf die übrigen Teilbereiche des Gesundheitsamtes, in denen keine entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden.

Unabhängig davon sind folgende Gruppen von der Regelung ausgenommen:

• Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

• Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können,

• gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.