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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl – Gemeinderatswahl

am 09. Juni 2024

Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Mettlach in Wahlbereiche

Entsprechend § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes – KWG – in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung – KWO – in der jeweils geltenden Fassung wird nachstehend die für die Aufstellung von Bereichslisten zur Durchführung der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. September 2023 vorgenommene Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Mettlach in Wahlbereiche öffentlich bekanntgegeben:

Wahlbereich I

umfassend den Ortsteil Mettlach

Wahlbereich II

umfassend den Ortsteil Saarhölzbach

Wahlbereich III

umfassend den Ortsteil Orscholz

Wahlbereich IV

umfassend die Ortsteile Weiten und Faha

Wahlbereich V

umfassend die Ortsteile Bethingen, Dreisbach, Nohn, Tünsdorf und Wehingen

Die Einteilung entspricht derjenigen der letzten Gemeinderatswahl im Jahre 2019.

Mettlach, 09. Oktober 2023

Der Bürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Daniel Kiefer