Am ersten November wird im katholisch geprägten Saarland der christliche Feier- und Gedenktag Allerheiligen begangen. An Allerheiligen gedenken wir besonders unseren lieben Verstorbenen und ehren sie in der Regel mit Blumen und Grabschmuck.
Das Ablegen von Grabschmuck ist grundsätzlich an den Urnengemeinschaftsgräbern nicht gestattet. Für Allerheiligen ist dieses Verbot aufgehoben. Jedoch ist spätestens nach 4 Wochen der Grabschmuck wieder zu entfernen, damit die Gemeinde die Pflege der Urnengemeinschaftsgräber gewährleisten kann.