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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Mettlach

Anlässlich einer in der Gemarkung Saarhölzbach, Flur 04 (Auf der Plak) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für das Flurstück Nr. 120/37 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 28.10.2025 um 14:30 Uhr

Treffpunkt: vor Haus Rosenstraße 2a, Saarhölzbach

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 09.10.2025

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur