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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens

zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Brück, 3. Änderung“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Orscholz in der Gemeinde Mettlach

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach in öffentlicher Sitzung am 10.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Brück, 3. Änderung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat.

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Brück, 3. Änderung“ vom 12.12.2022 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Brück, 3. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung von Wohnbauland in südlicher Erweiterung der bestehenden Wohnbauflächen im Wohngebiet „Auf der Brück“ geschaffen werden. Zusätzlich plant die Gemeinde im südöstlichen Bereich einzelne gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Diese sollen einen sanften Übergang zwischen den angrenzenden Gewerbeeinrichtungen (Gärtnerei, landwirtschaftlicher Betrieb) und dem geplanten Wohngebiet gewährleisten.

Die Planung ändert den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Brück“. Die Fläche umfasst rund 1 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem untenstehenden Lageplan zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert um die Darstellungen „Flächen für Landwirtschaft“ durch eine Wohnbaufläche und eine gemischte Baufläche zu ersetzen, um somit die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Wohngebietes und eines Mischgebietes zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung wird im regulären Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Umweltbericht erstellt.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Mettlach, den 06.10.2025

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer