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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes

“Auf der Brück, 3. Änderung“ im Ortsteil Orscholz in der Gemeinde Mettlach

Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Brück, 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen) i.V.m. § 13a BauGB gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Brück“, 3. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung von Wohnbauland in südlicher Erweiterung der bestehenden Wohnbauflächen im Wohngebiet „Auf der Brück“ geschaffen werden.

Gem. Landesentwicklungsplan stehen dem Ortsteil Orscholz abzüglich vorhandener Baulücken und Potentialflächen im Flächennutzungsplan noch ca. 100 freie Wohnraumkontingente zur Verfügung. In der internen Fortschreibung der Wohnbauflächenpotentialanalyse aus dem Jahr 2021 wurde die vorliegende Fläche als solche auch bereits verortet und ein Potential für ca. 15 Bauplätze ermittelt.

Die Fläche befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und stellt sich im Bestand überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche mit einzelnen Baumreihen in den Randbereichen dar. Es sind keine naturschutzfachlichen Restriktionen für das Plangebiet aus den öffentlichen zugänglichen Geoinformationssystemen ersichtlich. Eine Kompensation der wegfallenden Grünstrukturen kann innerhalb des Geltungsbereiches stattfinden.

Ein Geruchsgutachten zur Beurteilung der Auswirkungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe auf die potentielle Wohnbebauung wurde bereits erstellt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der Immissionswert im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches leicht überschritten wird. Die Empfehlungen für diesen Bereich finden ihre Berücksichtigung in der Bauleitplanung.

Die Planung ändert den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Brück“. Der Plan setzt für den Geltungsbereich bislang öffentliche Grünflächen sowie eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ bzw. „Wirtschaftsweg“ fest.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Orscholz zwischen den Straßen „Herrenweg“ und „Am Waldfriedhof“. Die Fläche umfasst rund 1 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem untenstehenden Lageplan zu entnehmen.

Da bei der vorliegenden Planung die Voraussetzungen des § 13b i.V.m. § 13a BauGB erfüllt sind (Wohnnutzung, zu versiegelnde Grundfläche kleiner als 10.000m²), ist vorgesehen den Bebauungsplan „Auf der Brück, 3. Änderung“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt für das Plangebiet landwirtschaftliche Flächen dar. Er ist daher gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Bekanntmachung der Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) erfolgt gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.

Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, wird hiermit bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Mettlach, den 17.10.2022

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer