Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2022 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Auf der Plak“ zugestimmt und die Einleitung der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung.
Die Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind bereits erfolgt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB geändert bzw. ergänzt.
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen wurden im Wesentlichen vorgenommen:
| - | Verbreiterung der Erschließung (Anschluss Rosenstraße) unter Einbeziehung der Flurstücke 230/158 und 230/157 und Anpassung des Geltungsbereiches gem. der Erschließungsplanung |
| - | Festsetzung von zwei internen Strichstraßen als öffentliche Verkehrsflächen, |
| - | Festsetzung von zwei Rad- und Fußwegen als öffentliche Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung |
| - | Festsetzung einer externen Kompensationsmaßnahme |
| - | Festsetzung einer Fläche für die Anlage zur Rückhaltung von Niederschlagswasser (Regenrückhaltebecken) |
| - | Festsetzung von öffentlichen Bauvorschriften (Niederschlagswasser, Dachform, Dachbegrünung, Freiflächen/ Stellplätze und Einfriedungen) |
Aus diesem Grund wird der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung in der Zeit
in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Mettlach unter https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Übersichtskarte mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Mettlach, den 17.10.2022
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer